Fehlende Mitwirkung - statt 100%-Sanktion
Leistungsverweigerungen oder doch unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB?
Die unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand des Strafrechts Deutschlands und ist in § 323c StGB geregelt. Dort heißt es:
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Seit der Entscheidung des BVerfG, 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 wissen wir: "Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig".
Am 12.11.2021 stellte ein junger Mann einen formlosen Antrag auf SGB II-Leistungen beim Jobcenter Märkischer Kreis. Er erklärte seine Situation mit den Worten: "Derzeit bin ich obdachlos und beziehe keinerlei Leistungen."
Das Jobcenter handelte schnell. Bereits am 27.12.2021 wurden die Leistungen komplett versagt.
Aber nachdem das Sozialgericht Dortmund mit einem Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz am 16.01.2022 eingeschaltet wurde, erteilte das Jobcenter am 19.01.2022 halbherzig einen Bewilligungsbescheid über eine Erstattung in Höhe von erst einmal 1660,32 €. Das reicht aber nicht.
klage141
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung § 67 SGB II
Bereits in einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.02.2022
"Als Reaktion auf die Corona-Pandemie ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (SGB II / SGB XII) seit März 2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung."
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert
Unzureichende Schulung im Jobcenter Märkischer Kreis
Aktuelle Bescheide beweisen, dass nicht einmal die Gesetzesänderungen des § 67 SGB II vom März 2020 von Leistungssachbearbeitern im Mai 2022 umgesetzt werden.
Als Beistand in einem Termin im Jobcenter in Hemer konnte ich erleben, dass es auch anders geht. Ein konstruktives auf Hilfestellung ausgelegtes Gespräch, eine engagierte Jobcenter-Mitarbeiterin, "am Puls der Rechtsprechung" und der Person zugewandt. Das war erfreulich.
Meine Anfrage nach einem Konzept zur Einarbeitung neuer Sachbearbeiter im Jobcenter Märkischer Kreis vom 06.05.2022 wartet noch auf Beantwortung. Die Frist für die Beantwortung ist der 08.06.2022.
"Wenn die Rechte nicht weiß, was die Linke tut,
nennt man das neudeutsch möglicherweise Datenschutz."
Widerspruchstelle/Qualitätssicherung - abhängig beschäftigt
IFG107
Umgangssprachlich wird von persönlich Betroffenen gern von "Stiefellecker-Mentalität" gesprochen. Wenn Mitarbeiter wissentlich falsche Bescheide erlassen, ist diese böswillige Formulierung möglicherweise verständlich.
Für eine gründliche Aufarbeitung der rechtswidrigen Vorgänge bin ich auf Beweismaterial Betroffener angewiesen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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