Kein Witz: Phoenix-See ist eine Talsperre. Segeln ja, Grillen nein
Kaum zu glauben, aber wahr: Der Phoenix-See ist eine Talsperre. So zumindest steht es schwarz auf weiß im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg vom 27. August 2011. Dort gibt es eine Verordnung, die in kompliziertem Amtsdeutsch und mit vielen Paragraphen erklärt, warum. Schlicht gesagt, das Landeswassergesetz will es so - auch wenn man eine Staumauer am See vergeblich sucht. Wassertiefe und Volumen, sprich Größe des Sees, rücken das Hörder Gewässer in die gleiche Liga wie Bigge- oder Möhnesee im Sauerland, die ebenfalls Talsperren sind.
Und die Verordnung regelt auch, was auf und rund um den Phoenix-See erlaubt ist - und was nicht. Das stellte die Bezirksregierung Arnsberg noch einmal in einer Pressemitteilung klar. Heißt: Alle Nutzungen sind in einer so genannten Gemeingebrauchsverordnung geregelt, für die Arnsberg zuständig ist.
Die Verordnung gilt bereits für die Ufer-, Grün- und Freizeitanlagen. Danach sind zum Beispiel Baden, Surfen, Schlittschuhlaufen oder Grillen untersagt. Ebenso das Füttern von Fischen und Vögeln. Angeln hingegen ist möglich - wenn's die Stadt Dortmund genehmigt, die zurzeit noch an einer Seesatzung arbeitet, die das Machwerk aus Arnsberg ergänzt.
Ab 1. April 2012 gilt das Regelwerk der Bezirksregierung auch für das Wasser. Dann dürfen Paddel-, Segel- oder Ruderboote auf den See - mit Genehmigung der Stadt. Motorboote hingegen sind strikt verboten, außer Rettungsbooten etwa von der DLRG.
Wer sich durch den Paragraphendschungel wühlen will: Die Gemeingebrauchsverordnung gibt‘s auch im Internet: www.bra.nrw.de/1317563.
Autor:Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd |
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