Landwirtschaftsverband fordert Abschüsse
Kein Platz für den Wolf in NRW?
Kaum lässt sich der Wolf in NRW nieder, gibt es die ersten Aufschreie von Vertreter:innen der Landwirtschaft und die Forderung nach dem Abschuss der Tiere (z. B. Ruhr Nachrichten vom 02.08.23). Sie fordern eine feste Quote für dessen „Entnahme“ und eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, das den Wolf bisher streng schützt.
Bernhard Conzen, Präsident des rheinischen Landwirtschaftsverbandes, findet es offenbar nur zumutbar, eine kontrollierte Anzahl an Wölfen im „stark besiedelten NRW“ zuzulassen, die sich ohne Risse an Nutztieren ernähren können. Was da mit „stark besiedelt“ gemeint ist, liegt auf der Hand: die Ausweitung der Nutztierhaltung. Die Forderung, der Wolf könne sich ausschließlich im Wald ernähren, wäre wünschenswert, würde die Jagd, insbesondere die Hobbyjagd, soweit unterbunden werden, dass der Wolf tatsächlich genügend Beute machen kann. Stattdessen reiben sich vermutlich die Hobbyjäger:innen bereits die Hände. Denn einen Wolf zu erlegen, ist sicherlich eine ganz andere Herausforderung, als Rehe und Füchse zu jagen.
Über die Erkenntnisse von Naturschutzverbänden, dass dort, wo die Natur sich selbst überlassen bleibt, sich die Populationen von Wildtieren von selbst regulieren, besteht bei den Befürwortern des Wolfsabschusses offenbar immer noch eine Bildungslücke.
Der Wolf nur noch in Reservaten? Der Mensch sollte sich mehr zurückziehen aus den Lebensräumen der Wildtiere. Dazu gehört auch die konsequente Reduzierung von Weideflächen und sogenannten Nutztieren. In Verbindung mit funktionierendem Herdenschutz dürfte das Zusammenleben von Mensch und Wolf unproblematisch sein.
Der Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) fordert vor diesem Hintergrund folgende Alternativen zum Abschuss:
- Professionelle kostenlose Beratung der Tierhalter durch Wolfsberater/-expert:innen, auch für private Tierhaltung (z. B. Pferde und Ponys)
- Feste, geschützte Bereiche für „Nutztiere“, Errichtung von Elektrozäunen/ Herdenschutzzäunen von mind. 1,30 m Höhe sowie ausreichendem Untergrabungsschutz an festen Standorten
- Pflicht von Herdenschutzhunden (z.B. Kangal, Kuvasz, Pyrenäenberghund, kaukasischen Owtscharka, Maremmano-Abruzzese, Owczarek Podhalanski) bei Betreibung von größeren, professionellen Herden
- Vergrämungsmaßnahmen
- Staatliche Förderung von technologischen Lösungen zum Herdenschutz, z. B. intelligenter Weidezaun (s. Forschungsstandort Uni Bremen) mobile Tages- und Nachtlichtüberwachungskamera, Entwicklung von Bildauswertesystemen, die einen Eindringling mittel KI in einem differenzierten, digitalen Schutzbereich erkennen, orten und warnen
Das Bundesamt für Naturschutz benennt für Deutschland 440 Wolfspaare/Rudel als maximale Besiedlungszahl, die sich durch die jeweiligen Reviergrößen automatisch begrenzt.
Weitere Informationen: https://www.ndr.de/nachrichten/info/KI-Forschung-Intelligenter-Zaun-soll-Woelfe-erkennen-und-vertreiben,wolfszaun112.
Autor:Sebastian Everding aus Dortmund-Süd |
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