Funkmast bleibt genehmigt
Am Igeldiek in der Bittermark sollte ein Funkmast gebaut werden. Hatte Investor DFMG, Deutsche Funkturm GmbH, beantragt und die Stadt am 10. November 2015 genehmigt. Fälschlich, befand die Bezirksvertretung Hombruch.
Denn der Beschluss sei vor der Einwohnerversammlung am 28. Februar 2016 und dem ablehnenden Beschluss vom 8. März 2016 erteilt worden. Und wurde zurückgenommen. Das mochte nun der Investor nicht hinnehmen und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm Recht.
„Der Rücknahmebescheid dürfte sich als rechtswidrig erweisen, und die Antragstellerin in ihren Rechten verletzen.“ Die hier von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 10.11.2015 erweist sich bei der gebotenen summarischen Prüfung jedoch nicht als rechtswidrig“, entschied das Gericht.
Bezirksvertretung und Ratsmitglieder hat jetzt Bezirksbürgermeister Hans Semmler über den neuen Sachverhalt informiert. „Da direkte Anwohner des Grundstückes von der Stadt Dortmund diesen Gerichtsbeschluss im Eilverfahren erhalten haben, hat mich auch ein Anwohner über diese Überprüfung informiert. Nach meinen gestrigen Gesprächen mit dem Planungs-und Bauordnungsamt sowie dem Rechtsamt der Stadt Dortmund wird es zeitnah eine Information an die BV Hombruch geben.
Betroffene Bürger haben nun innerhalb eines Monats Gelegenheit Klage gegen diesen Bescheid einzulegen. Es wird aber noch beim Verwaltungsgericht eine Überprüfung im Hauptverfahren nach meinen Informationen geben“, informiert Hans Semmler.
Autor:Anne Buerbaum aus Dortmund-Süd |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.