SPD-Ratsfraktion schlägt Reform der Elternbeitragssatzung vor
Familien in Dortmund finanziell entlasten
Die SPD-Ratsfraktion wird demnächst einen Antrag zur Reform der Elternbeitragssatzung in die Ausschüsse des Rates einbringen. Die Beitragspflicht soll demnach für Jahreseinkommen bis einschließlich 30.000 € (bislang 18.000 €) entfallen. Dies führt zu einer Aufhebung der bisherigen Beitragsstufen 2 (Jahreseinkommen bis 21.000 €), 3 (bis 24.000 €) und 4 (bis 30.000 €).
In einem weiteren Schritt sollen Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den sogenannten „Partnerschaftsbonus“ beim ElterngeldPlus-Bezug bekommen haben, je absolviertem Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Die maximale Anzahl an möglichen Partnerschaftsmonaten (4 Monate) führt schließlich zu einem maximalen Entlastungsbetrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für zu zahlende Beiträge im Rahmen der frühkindlichen Bildung und Betreuung (Kita und Kindertagespflege) verwandt werden soll.
„Unser Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen, vor allem Alleinerziehende, stärker zu unterstützen. Außerdem wollen wir die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend fördern“, erklärt der Sprecher der SPD-Ratsfraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Uwe Kaminski.
Die Reform soll erstmals ab dem nächsten Kindergartenjahr 2022/2023 greifen. Dieser Vorschlag ist einer von mehreren der SPD-Ratsfraktion für die kommenden Beratungen zum städtischen Haushalt 2022.
„Mit dieser Initiative könnten in Dortmund allein mit der Ausweitung der Beitragsfreiheit bis zu 1.200 Familien mit kleinen Kindern finanziell besser gestellt werden. Insgesamt würden die Eltern unserer Stadt um mehr als eine Million Euro jährlich von Beiträgen entlastet“, ergänzt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Fabian Erstfeld.
Autor:Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd |
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