Noch immer Falschmeldungen beim Jobcenter
Einige Jobcentermitarbeiter gaukeln noch immer "schlüssige Konzepte" vor
aufRECHT e.V. nennt Fakten, das Jobcenter Märkischer Kreis hält an Falschmeldungen fest.
Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 geurteilt, dass das Konzept des Märkischen Kreises 2014/2015 nicht schlüssig ist. Mit betroffen waren die Berichte vom 11.11.2015 und Oktober 2019.
LSG NRW, L 6 AS 120/17, 26.06.2022
Endbericht, November 2013
Bericht vom 11.11.2015
Bericht Oktober 2019
Aber auch die bisher ungeprüften Konzept-Entwürfe haben keinerlei Rechtskraft und dürfen aktuell nicht angewendet werden.
Bericht, November 2017
Bericht vom 27.11.2019
Bericht vom Dezember 2021
SGB II - Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb7/SGB_II_mietspiegel_2019.pdf
Korrekturbericht zum Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis 2017
Bericht Oktober 2019
SGB_II_mietspiegel_2019.pdf
SGB II - Mietspiegel 2018
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb7/SGB_II_mietspiegel_2018.pdf
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel ab 01.01.2018 nach Nachbesserung
SGB_II_mietspiegel_2018.pdf
SGB II - KdU Fortschreibung Märkischer Kreis 2019
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb7/Bericht_zur_KdU-Fortschreibung_Maerkischer_Kreis_2019.pdf
KdU-Richtwerte 2019 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2017
Bericht vom 27.11.2019
Bericht_zur_KdU-Fortschreibung_Maerkischer_Kreis_2019.pdf
SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis - Bericht 05.01.2022
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb7/Konzept_zur_Ermittlung_der_Bedarfe_fuer_Unterkunft_im_Maerkischen_Kreis_-_Bericht_05.01.2022.pdf
Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Bericht vom Dezember 2021
Konzept_zur_Ermittlung_der_Bedarfe_fuer_Unterkunft_im_Maerkischen_Kreis_-_Bericht_05.01.2022.pdf
Die folgenden Beispiele von Nachzahlungen unterschlagener KDU-Ansprüche erfolgte alle im Rahmen anhängiger Klageverfahren und beweisen ausnahmslos, dass die Anwendung neuerer Konzepte vor dem Sozialgericht Dortmund keinerlei Bestand haben.
2016/2017
klage162
„Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Für die Wohnung Haupstr. … in Hemer wird von Mai bis November 2017 die vollständige Bruttokaltmiete gewährt.“
klage146
„Hiermit gewähre ich Ihnen die Unterkunftskosten gemäß den Werten nach dem Wohngeldgesetz in Höhe von 386,10 Euro zuzüglich der Heizkosten.“
2018/2019
klage155
S 87 AS 1518/20
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu.
- vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 in Höhe von monatlich 90,50 € mehr als bisher bewilligt. (543,00 €)
Begründung:
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft im o.g. Zeitraum. Daher erhöht sich Ihr monatlicher Leistungsanspruch um den o.g. Betrag.“
Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 44 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit § 40 Absatz 1 SGB II. Danach ist eine Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass des Bescheides das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist und soweit Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind.
Für den Zeitraum - vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 - erfolgt eine Änderung zu Ihren Gunsten.
2020/2021
"für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
- vom 01.12.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 23,21 Euro mehr als bisher bewilligt = 23,21 €
- vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 in Höhe von 15,71 Euro mehr als bisher bewilligt = 109,97 €
- vom 01.08.2022 bis 30.11.2022 in Höhe von 30,71 Euro mehr als bisher bewilligt = 122,84 €
Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide vom 02.02.2022, 14.06.2022 und 06.09.2022 werden insoweit aufgehoben.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe der Werte aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen.
Dieser liegt ab 2020 für einen 1-Personen-Haushalt in Iserlohn bei 468,60 Euro (Grundmiete, Nebenkosten plus 10% Sicherheitszuschlag).
Die tatsächlichen KDU liegen bei 283,71 Euro Grundmiete und 90,00 Euro Nebenkosten für den Zeitraum 12/21 bis 07/22 und in Höhe von monatlich 283,71 Euro und 105,00 Euro Nebenkosten für 08/22-1/22. Die Grundmiete ist also auf 283,71 Euro zu erhöhen."
2022/2023
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/Konzept-Mietspiegel.php
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/Konzept-Mietspiegel.php
http://web.archive.org/web/20230724083829/https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/Konzept-Mietspiegel.php
Ausnahmslos jede Miet-Kürzung die aufgrund dieser Konzepte seit 2014 vollstreckt wurde, stellt mit großer Wahrscheinlichkeit den Straftatbestand der Vermögensschädigung dar. (Betrug nach § 263 StGB)
https://www.beispielklagen.de/Klage155/Information_zum_Umgang_mit_den_Mietobergrenzen_im_Maerkischen_Kreis.pdf
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/so-funktioniert-falschberatung-bei-wohnkosten-im-jobcenter-maerkischer_a1887876
Keine Rechtgrundlage für die Forderung von Mietbescheinigungen
Seit Jahren fordert das Jobcenter Märkischer Kreis die Vorlage von – vom Vermieter unterzeichneten – Mietbescheinigungen.
Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht. Niemand ist gezwungen seinem Vermieter anzuzeigen, dass man von Sozialleistungen lebt. Die Mietkosten können durch der Mieter nachgewiesen werden. Dazu genügt die Vorlage eines Mietvertrages.
Das bedeutet anders herum auch, dass kein Vermieter die Vermietung seiner Wohnung von Zusagen des Jobcenters abhängig machen darf. Zusagen dieser Art haben ohnehin keinen rechtsverbindlichen Wert.
Bereits das Gebot der Datensparsamkeit untersagt ungenehmigten Austausch in beide Richtungen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters.
22.11.2022
Die Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis
Jobcenter Auskunft pflichtig für die real verfügbaren Wohnungen im Märkischen Kreis
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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