MdB Sabine Poschmann
Das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik
In ihrer Infopost an die Dortmunder Sozialdemokraten erläutert MdB Sabine Poschmann das Hilfspaket der Bundesregierung:
„Der Bundestag hat in dieser Woche das größte Hilfspaket seit Gründung der Bundesrepublik beschlossen. Mit ihm wollen wir die negativen Folgen des Corona-Virus abfedern. Ich benutze extra das Wort „abfedern“, weil man nicht davon ausgehen sollte, dass der Staat jegliche Einbußen ersetzt. Wir übernehmen aber zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer einen großen Teil.
Für diese und andere Hilfen weichen wir von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ab und stellen 122,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das hilft den Krankenhäusern, Arbeitnehmern, Selb-ständigen und Unternehmen. Worum es sich im Einzelnen handelt und wo man es beantragen kann, lest ihr im Folgenden.
So helfen wir Arbeitnehmern
Verbessertes Kurzarbeitergeld
Um Entlassungen in Krisenzeiten zu vermeiden, ist Kurzarbeitergeld ein bewährtes Instrument. Wenn in Unternehmen aufgrund der Krise weniger zu tun ist, können Unternehmen ihre Beschäftigten nur wenige Stunden oder gar nicht beschäftigen. Für die gestrichene Arbeitszeit zahlt die Agentur für Arbeit dem Arbeitnehmer 60 % (mit Kindern 67 %) seines Nettolohns.
Beantragen können das Kurzarbeitergeld die Unternehmen online bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir haben neu eingeführt, dass das Geld schon beantragt werden kann, wenn 10 % der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind – bislang waren es 33 %. In einigen Branchen stocken die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter auf. Ich hoffe, dass viele Unternehmen diesem Beispiel folgen!
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Sofern das Erwirtschaftete aufgrund von Corona nicht zum Leben reicht, sollen Betroffene schnellen Zugang zur Grundsicherung haben. Daher gibt es folgende Neuregelung: Wer zwischen dem 1. März und dem 1. Juni einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung stellt, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten behalten. Erst danach gelten wieder die üblichen Regelungen zur Anrechnung von Vermögen. Auch die Kosten für die Wohnung werden in den ersten 12 Monaten in kompletter Höhe gezahlt. Niemand muss wegen Corona in eine günstigere Wohnung umziehen!
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per Post beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
So helfen wir Eltern und Familien
Vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag
Im Normalfall wird bei der Frage, ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, das Einkommen der letzten 6 Monate geprüft. Damit nun auch Menschen Anspruch haben, die sonst normal verdienen, aber aufgrund der Krise aktuell weniger, ändern wir das: Geprüft wird nur das letzte Monatseinkommen.
Die Berechnung und die Voraussetzungen des Kinderzuschlags sind leider etwas kompliziert und nicht so einfach zu erläutern. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gibt es aber den „Kinderzuschlags-Lotsen“. Dort kann man leicht online prüfen, ob Anspruch besteht. Wenn das der Fall ist, gibt es bis zu 185 Euro pro Kind. Der Antrag muss online erstellt, ausgedruckt und postalisch an die zuständige Familienkasse gesandt werden.
Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung
Die Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten sind für erwerbstätige Eltern ein Problem: Wer kümmert sich um die Kinder? Wer keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit findet, und daher nicht zur Arbeit gehen kann, hat nun Anspruch auf Lohnersatzleistungen!
Konkret erhalten erwerbstätige Eltern, die Kinder unter 12 Jahren betreuen müssen, weiter Geld vom Arbeitgeber – in Höhe des Kurzarbeitergeldes, also in der Regel 67 % vom Lohn. Die Unternehmen bekommen das Geld von den zuständigen Behörden erstattet. Voraussetzung ist, dass keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für die Kinder gefunden werden kann und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie alter Urlaub ausgeschöpft sind.
Die Beantragung läuft für Arbeitnehmer aus Dortmund über das Amt für Soziales Entschädigungsrecht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
So helfen wir Mietern
Niemand soll wegen Corona seine Wohnung verlieren! Daher haben wir beschlossen: Aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen.
Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, sollte Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Der Mieter muss diesem darlegen, dass die Corona-Krise die Ursache für die Zahlungsschwierigkeiten ist. Das kann z. B. durch Vorlage von Unterlagen über die Umsatzentwicklung des Unternehmens oder durch Bestätigung des Arbeitgebers erfolgen.
So helfen wir Unternehmen
Hilfen für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler
Kleine Unternehmen kommen oft nicht an Kredite, daher brauchen sie in dieser Krise auf anderen Wegen Unterstützung. Ab heute (27.3.2020) können in NRW Soforthilfen beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen! Zur Beantragung geht es hier, sie läuft komplett elektronisch.
Wer kann die Hilfen beantragen? Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten haben Anspruch auf bis zu 9.000 Euro für 3 Monate, für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Gegebenenfalls ist eine Beantragung für weitere 2 Monate möglich. Zudem ergänzt das Land NRW die Hilfen des Bundes: Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten erhalten 25.000 Euro Zuschuss.
Voraussetzung für die Zahlungen ist, dass das Unternehmen erst nach März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist und tatsächlich Kosten gedeckt werden müssen. Weitere Details gibt es hier.
Verbesserte Kreditmöglichkeiten über die KfW
Um die Liquidität von Unternehmen zu sichern, legen wir ein KfW-Sonderprogramm auf. Volumen? Unbegrenzt! Die KfW übernimmt für kleinere Unternehmen 90 % (bei Krediten bis 15 Millionen Euro) bzw. für größere Unternehmen 80 % (bei Krediten bis 200 Millionen Euro) des Risikos. Diese Risikoübernahme macht es für Hausbanken attraktiver, Kredite zu vergeben. An die Hausbank oder Sparkasse müssen sich Unternehmen auch wenden, wenn sie Interesse an einem Kredit haben.
Um das Verfahren zu beschleunigen gilt Folgendes: Für kleinere Kredite verzichtet die KfW komplett auf eine eigene Risikoprüfung, sie erfolgt nur durch die Hausbank. Auch bei größeren Summen gibt es eine vereinfachte Prüfung.
Voraussetzung für die Kredite ist, dass das Unternehmen durch Corona in Schieflage geraten ist. Bis zum 31. Dezember 2019 darf der Betrieb nicht in Schwierigkeiten gewesen sein.
Stabilisierung der Wirtschaft
Ein 500 Milliarden Euro starker Wirtschaftsstabilisierungsfonds schützt Unternehmen und Arbeitsplätze – der Staat garantiert für Betriebe. Großunternehmen können notfalls durch Verstaatlichungen gerettet werden. Die Begrenzung von Vergütungen während der Stabilisierung von Unternehmen ist möglich. Das hört sich irre an, es gibt aber tatsächlich Unternehmen, die in der jetzigen Phase Boni auszahlen. Dann wird der Staat auch nicht mit Steuergeldern einspringen.
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um Unternehmen zu helfen, können die Finanzbehörden Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Bis Ende Mai gilt das Gleiche für Sozialversicherungsbeiträge.
Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sind, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Zudem wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Betroffene Unternehmen sollten Kontakt mit den Finanzbehörden aufnehmen.
So helfen wir Krankenhäusern
In den Krankenhäusern wird aktuell rund um die Uhr gearbeitet. Selbstverständlich, dass wir versuchen, erträgliche Bedingungen für Ärzte, Krankenschwestern und Patienten zu schaffen. Daher erhalten Krankenhäuser für jedes Intensivbett, welches sie zusätzlich schaffen, 50.000 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen. Für Einnahmeausfälle aufgrund der Verschiebung planbarer Operationen oder Behandlungen bekommen sie einen finanziellen Ausgleich.
Zudem arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle mit ausreichend Schutzkleidung auszustatten: Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, aber auch z. B. physiotherapeutische Praxen. Bei der Beschaffung unterstützt uns die Bundeswehr.
Ihr seht, das ist eine Menge. Trotzdem ist uns bewusst, dass wir an der ein oder anderen Stelle nachjustieren müssen. Dafür prüfen wir aber zunächst die Wirksamkeit der beschlossenen Mittel. Zurzeit beantworten meine Mitarbeiter und ich viele Fragen, immer mit dem Bewusstsein – der Adressat befindet sich in Not.
Ich danke an dieser Stelle meinen Mitarbeitern, dass sie wie ganz viele in dieser Republik durchhalten und für die Menschen da sind. Der gesamte Bundestag und die Verwaltung arbeiten daran, dass wir die Krise bewältigen. Deshalb sollten wir alle die Zähne zusammenbeißen, erfinderisch sein, uns gegenseitig helfen und Zuversicht zeigen. Wenn ein Land gut durch die Krise kommt, dann Deutschland!
Ich wünsche euch gerade deshalb schöne Ostern und eine friedliche Zeit!“
Autor:Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd |
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