Gibt es Narrenfreiheit für Richter? (Teil 3)
Bürgergeld: Jobcenter verhängt Bußgeld weil ein Job gefunden wurde

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Bereits zweimal hatte ich im Dezember auf diesen besonderen Fall von - nach meiner Einschätzung - rechtsgrundloser Unterstellung von Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis berichtet.

Gibt es Narrenfreiheit für Richter? (Teil 1)
Schauprozess oder Sozialleistungsbetrug? 
Gibt es Narrenfreiheit für Richter? (Teil 2)
Bußgeldbescheid wegen "Arbeitsaufnahme"

Am 06.12.2024 wurde das Thema von Carolin-Jana Klose bei www.gegen-hartz.de aufgegriffen.

"Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen. Die Arbeitsaufnahme wurde dem zuständigen Jobcenter “Märkischer Kreis” noch vor Antritt der Jobs mitgeteilt, damit es eben nicht zu einer Überzahlung von SGB II Leistungen kommt.

Im Jahr 2022 herrschte noch die Pandemie-Zeit, weswegen die Arbeit in den Behörden nur schleppend voranging. So passierte es, dass auch die Mitteilung darüber, dass Jobs angetreten wurden, nicht zeitnah bearbeitet wurden.

Diese Verzögerung der Bearbeitung soll nun die Betroffene bezahlen – in Form eines Bußgeldes, weil die Anrechnung des Einkommens mit Verzögerung erfolgte. Dann folgte zusätzlich die Unterstellung des Sozialleistungsbetrugs."

"Die Verzögerung bei der Anrechnung der gemeldeten Beschäftigungen wirft nun die Frage auf, ob tatsächlich eine Verletzung der Mitwirkungspflichten und somit “Sozialleistungsbetrug” überhaupt vorlag. Betroffene berichten nämlich häufig davon, dass es gerade während der Coronazeit es zu erheblichen Bearbeitungsrückständen in den Jobcentern kam.

Wenn Leistungsbeziehende nämlich ihre neue Arbeit rechtzeitig melden, liegt die Verantwortung für die korrekte Anrechnung bei der Behörde und nicht beim Leistungsbeziehenden.

Deshalb hat die Betroffene nunmehr eine Klage gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vor dem Sozialgericht Dortmund eingereicht (Az.: S 91 AS 2931/23) . Bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat, ruht der Bußgeldbescheid."

Jobcenter verhängt Bußgeld weil ein Job gefunden wurde   
von Carolin-Jana Klose

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So ist der übliche Vorgang.
Allerdings hatte eine Richterin Hermanns vom Amtsgericht Dortmund eigene Wege vorgesehen. 

https://www.beispielklagen.de/bilder2/Mandatsniederlegung.jpg
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Nach Auffassung der Richterin stand einem Vorgriff auf die Entscheidung des Sozialgericht Dortmund Az.: S 91 AS 2931/23 nichts entgegen. Sie ignorierte auch die übliche Zuständigkeit des Amtsgericht Iserlohn auf Bußgeldverfahren des Jobcenter Märkischer Kreis und setzte einen Verhandlungstermin für den 29.11.2024 an. (731 OWi 479/24) 

Das Verfahren wurde erzwungen. Trotz Mandatsniederlegung der Anwältin wurde der Angeschuldigten die Akteneinsicht verweigert und auch wurden beantragte Entlastungs-Zeugen  nicht geladen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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