ein Freibrief für fortgesetzten Betrug?
Bandenmäßigem Zinsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis auf der Spur

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Sozialgericht Dortmund. "Ihr Anspruch auf Verzinsung ist begründet." - "Ihre Klage wird abgewiesen."

In einem weiteren Gerichtstermin, sollten klägerseitig zwei Rechtsverletzungen durch das Jobcenter Märkischer Kreis demaskiert und ausgeglichen werden. Der Jobcenterbevollmächtigte Ulrich P. begehrte auch diesmal die Klageabweisung und damit die Absolution ständiger Rechtsbeugungen durch das Jobcenter Märkischer Kreis.

Richter Ocken musste entscheiden. Für die Betrüger. Oder für den Betrogenen. 
Seine Ausführungen waren wohl geeignet, die ehrenamtlichen Richter und auch mich als Kläger zu verwirren und vom Kernthema abzulenken. Ein Redeschwall von Aktenzeichen und Daten erschienen geeignet, das Kernproblem des Sozialleistungsbetrugs durch das Jobcenter Märkischer Kreis zu vernebeln.

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Wenn Richter nicht der Gerechtigkeit dienen

Sollte man nun dem Klagebegehren abhelfen und dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Schadensersatzleistung folgen, indem das Verschulden der vorsätzlichen Unterschlagung die Krücke entzieht, oder sollten die "ehrenamtlichen Wackeldackel" instrumentalisiert werden einer "Verjährungsidee" zu folgen, die darauf "fundamentiert" ist, dass das beklagte Jobcenter Märkischer Kreis die Gesetzgebung über mehr als vier Jahre frech und vorsätzlich missachtet und dann von Verjährung faselt? 

Richter Ocken wählte den für ihn und das Jobcenter vordergründig einfacheren Weg. 

Das wiederkehrende Kernthema ist aus Klägersicht die fortgesetzte Unterschlagung von gesetzlich geregelten Schadensersatzleistungen nach verspätet geleisteten Sozialleistungen. Ein solcher Fall von Ansprüchen entsteht nahezu immer, wenn erfolgreiche Klagen vor den Sozialgerichten erstritten wurden und Geldleistungen an die erfolgreichen Kläger nachgezahlt werden müssen. 
 
Die rechtliche Bewertung ist einfach und so selbstverständlich wie die Herausgabe von Wechselgeld an der Discounterkasse.

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Hunderte bedauerlicher Einzelfälle?

Im Rahmen meiner Vereinstätigkeit für aufRECHT e.V. erhielt ich Einblick in viele Hundert Bescheide und Akten. Da war es nicht überraschend, dass die Prozessvertreter des Jobcenter Märkischer Kreis und auch viele Richter stets bemüht waren auf "bedauerliche Einzelfälle" abzustellen, um sich nicht dem Gedanken aussetzen müssen, dass einige Themengebiete tatsächlich vorsätzliche Betrugsmuster erkennen ließen. 

Erst seit dem 03.04.2020 verfolge ich das Thema Verzinsung § 44 SGB I (Schadensersatz für verzögerte Leistungsgewährung) und die Einblicke in diese von Amtswegen (Antragsfreie Gewährung)  zeigt ein Muster von vorsätzlicher Unterschlagungen auf.

Einige Beispiele durfte ich bisher veröffentlichen, andere sind noch nicht abgeschlossen, aber in Vorbereitung.
z.B. Klage155,  Mietnachzahlungen bisher: 3.728,52 €; Zinsen bisher: 325,25 €
S 87 AS 1518/20;  S 87 AS 1741/20;  S 87 AS 1729/21;  S 87 AS 1773/21;  S 87 AS 1791/22;  S 37 AS 2706/23;  S 37 AS 2708/23

Klage120verfassungswidrige Sanktionen bisher: 5.283,87 € vorenthalten, aber nur 4274,67 € wurden erstattet; Zinsen i.H.v. 457,30 € mussten eingeklagt werden;  S 58 (60) AS 3400/12;  S 58 (60) AS 5217/12;  S 58 (60) AS 5335/12;  S 58 AS 1931/12;  S 60 AS 4151/12 ER;  S 58 (60) AS 2496/13;  S 58 AS 3856/13;  S 58 AS 3857/13;  S 58 AS 3858/13;  S 58 AS 1124/14;  S 58 AS 1121/14;  S 58 AS 1122/14;  S 58 AS 1123/14;  S 14 AS 1980/20;  S 14 AS 1981/20;  S 14 AS 2011/20;  S 14 AS 2012/20

Klagen: Zinsen Die Summe der in 24 Klagen erstrittenen Leistungen liegt bei 21.743,28 €. Die auf dem Weg von Untätigkeitsklagen nachgeforderten Zinsen liegt bei derzeit 623,73 €. Weitere Klagen sind noch anhängig. (Stand: 20.07.2022)
Tabelle I. - Konkrete Zins-Nachforderungen

Das Jobcenter Märkischer Kreis hat durch diese starre Haltung an der Rechtsbeugung nachfolgend benannte Richter in die Zinsklagen eingebunden: Richterin Dr. Brünnen (92); Richterin Dörnert (32); Richter Felten-Sprenger (56); Richterin Reif (14); Richterin Singh (87), Richter Stinder (92), LSG NRW (L 2): Richterin Lente-Poertgen, Richterin Lehrmann-Wahl, Richterin Dr. Bergman (PKH) LSG NRW (L 12): Richterin Klempt; Richterin Aghte; Richterin Schell; Richterin Dr. Kühn; Richter Ortac; SG Köln, Richterin Dr. Wardemann (3); Richter Ocken (35)

Ausnahmslos jedem Antrag auf Verjährung von Zins-Klagen geht Sozialbetrug durch Unterlassen voraus.

Und die Steuerzahler finanzieren diese Betrüger.

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"Schöffen an Gerichten haben viel Macht. Und meist keine Ahnung von Recht. Dadurch sind schon Prozesse gescheitert und Angeklagte frei gekommen. Sollte man die Laienrichter nicht einfach abschaffen?"
26.12.2015, von MONA JAEGER, FAZ
Laienrichter - Ganz normale Leute

Meine BeRICHTERstattung darf gern hinterfragt werden. Das Urteil wird veröffentlicht sobald es mir vorliegt. Ich bin schon sehr gespannt auf die Begründung der Qualitätssicherung im Jobcenter zu einer "verbesserten Ermessensausübung" die der Gesetzgeber nie eingeräumt hatte.   
Wenn, dann - Befehlsform! Das Jobcenter Märkischer Kreis hat der gesetzlichen Vorgabe nie entsprochen und sucht nun Richter zu Erfüllungsgehilfen zu machen, und fortlaufende Absolution, um Weiterzumachen wie bisher.

Gerade auch in der Nachleistung einer Vielzahl von KDU-Klagen würde ich prognostizieren, dass das Jobcenter Märkischer Kreis keine Zinsen von Amtswegen ermitteln und nachzahlen wird.
Sollte jemand andere Erfahrungen machen, würde ich mich über ein Rückmeldung freuen.
Namentlich bekannt sind mir noch einige erfolgreiche Kläger die mehrere Tausend Euro erfolgreich eingeklagt hatten. Leider liegen mir deren Klageakten noch nicht vor.

Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter bleibt ein deutschlandweit verbreitetes Thema.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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