kein Fehler, sondern Betrug durch Unterlassen
Auf 4 Prozent Zinsen bei verspäteter Nachzahlung pochen

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"Wenn die Behörden Nachzahlungen von Sozialleistungen wie Bürger- oder Wohngeld zu spät leisten, dann müssen sie vier Prozent Zinsen bezahlen. Oft müssen Betroffene darauf pochen. Am Ende des Artikels findet sich hierfür ein Musterschreiben.

Zähe Bearbeitung ist keine Ausrede
Bis Anträge bei den Jobcentern bearbeitet werden, dauert es oft lange, und das gilt sicherlich auch für andere Behörden.

Handelt es sich hier aber um Geldzahlungen, und das Jobcenter verspätet sich dabei, dann ist die Behörde per Gesetz dazu verpflichtet, Zinsen zu zahlen.

Der Zinssatz liegt bei vier Prozent
Leistungsberechtigte beim Bürgergeld haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Prozent Zinsen auf die zu spät geleistete Zahlung. Das ist gerichtsfest.

Es ging durch die Gerichte
Das Bundessozialgericht entschied eindeutig. Eine Leistungsberechtigte klagte erfolgreich, nachdem das Jobcenter ihre Kosten für Unterkunft und Heizung nur zum Teil übernommen hatte. Laut Gerichtsurteil hatte sie einen berechtigten Anspruch auf eine Nachzahlung der von Jobcenter zuvor nicht getragenen Leistungen.

Die Behörde überwies jetzt die Summe von 1.380 Euro – ohne Zinsen! Die Betroffene klage erneut, und bekam schließlich Recht vor dem Budnessozialgericht.

Das Bundessozialgericht erklärte, laut Paragraf 44 SGB I stünde der Betroffenen eine Nachzahlung zu, die mit vier Prozent verzinst werden müsste. (Urteil vom 03. Juli 2020, Aktenzeichen B 8 SO 15/19).

Der entscheidende Paragraf
Dieser Paragraf 44 im Sozialgesetzbuch I müsste (eigentlich) Mitarbeitern des Jobcenters bestens bekannt sein. Denn die Bundesagentur für Arbeit hat ihn in ihrer Wissenmsdatenbank aufgenommen unter

SGB I – Allgemeiner Teil: Verzinsung von Geldleistungen nach § 44 SGB I."

Allerdings sind Mitarbeiter bei Jobcentern hier oftmals nicht qualifiziert dazu, auch nur juristische Grundsatzfragen des Sozialrechts zu kennen. Bisweilen handelt es sich mutmaßlich um pure Ahnungslosigkeit."
mehr dazu:
Wohngeld oder Bürgergeld: Auf 4 Prozent Zinsen bei verspäteter Nachzahlung pochen

In einem eingefügten "Musterschreiben" wird kein "Antrag auf Verzinsung" formuliert, sondern eine Aufforderung zur Zahlung von Zinsen  gemäß § 44 SGB I bei verspäteter Nachzahlung von Leistungen!

Wenn . . . dann! In Befehlsform (Imperativ)  hat der Gesetzgeber dem Sozialleistungsträger eine Vorschrift erlassen.
Rechtlich gesehen ist der Befehl so unstreitig wie die Herausgabe von Restgeld an der Discounterkasse.
Die Verweigerung ist strafrechtlich als Vermögensschädigung wohl als Betrug zu bewerten.

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Seit Jahren begleite ich die Arbeit des Jobcenter Märkischer Kreis möglichst fair, aber kritisch. Mir geht es darum, dass Leistungberechtigte zu ihrem Recht kommen.

Ein erfolgreicher Kläger hat mir sehr detailliert Einblick gegeben in seine Rechtsstreite. Bei ihm ging es um rechtswidrige Kürzungen seiner Kosten der Unterkunft über viele Monate.
Mit Unterstützung von RA Lars Schulte-Bräucker erreichte er bisher Nachzahlungen bei der KDU in Höhe von 3.728,52 €, bei weiteren Nachzahlungen in Form von Zinsen in Höhe von 325,20 € durfte ich ihn unterstützen.
Beispielklage 155

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Unzureichende oder falsche Beratung belasten Leistungsberechtigte schwer

Die Falschberatung bei den anzuerkennenden Mietobergrenzen im Märkischen Kreis hat im Jobcenter ein lange Tradition. Gerichtsfest waren die bisher propagierten Mietobergrenzen bisher noch nie. Auch das aktuell genannte Konzept weist gravierende Mängel auf, die vor Gericht scheitern dürfte.

Aber wer nicht heute Widerspruch und Klage einreicht, ist morgen der Verlierer. Der Weg durch die Gerichtsinstanzen ist langwierig. Und wenn Bescheide erst einmal "rechtskräftig" werden, wird akzeptiertes Unrecht als "Recht" umdeklariert.

Das gilt dann für alle, die nicht geklagt haben.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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