Wildvogel-Geflügelpest gefährdet immer noch die heimischen Vögel

Han und Hühner müssen im Stall bleiben. | Foto: Schmälzger
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Das Umweltministerium überlässt den Veterinärbehörden die "risikoorientierte Aufhebung" des Aufstallungsgebotes für Geflügel. Eine Lockerung der Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Dortmund sei derzeit allerdings nicht möglich, obwohl die Geflügeldichte unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer liege, teilt die Stadtverwaltung mit.

Und begründet, dass auf dem Stadtgebiet sich mit Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Restriktionsgebiete befänden, die wegen der Wildvogel-Geflügelpest ausgehend von den Uferrandzonen des Hengstey- und Harkortsees gebildet werden mussten.
Am 3. Januar war bei einer am Hengsteysee verendet aufgefundenen Wildente hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N8 nachgewiesen worden. Jüngst wurde bei einer dort am 1. Februar aufgefundenen Wildente ein Vogelinfluenzavirus nachgewiesen.
Die Vogelgrippe habe eine gleichbleibend starke Ausbreitungstendenz unter Wildvögeln. Nach neuesten Auswertungen des Friedrich Löffler-Instituts werde jedoch ein deutlich geringeres Risiko bei geflügelhaltenden Betrieben gesehen, die in Gegenden mit einer Geflügeldichte von unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer lägen.
Für die Stadt Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Dortmund könne auch wegen eines neuerlichen Fundes einer verendeten Ente am Koepchenwerk in Herdecke mit nachgewiesenem aviären Influenzavirus eine Aufhebung der Aufstallungspflicht nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Aufstallung des Geflügels mit gleichzeitiger Betriebshygiene sei die wirksamste Maßnahme, um eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel zu verhindern.
Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, hätten sich unverzüglich zu melden. Für alle Geflügelhalter bestehe Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Die Aufstallungspflicht für Geflügel besteht weiter.

Autor:

Isabella Marohn aus Dortmund-Süd

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