UBV verurteilt die Abberufung aufs Schärfste
Keine Einschränkung der Amtsführung einer Gleichstellungsbeauftragten!
Für die Versetzung der Gleichstellungsbeauftragten hat die UBV kein Verständnis. Dieser radikale Schritt wirft nicht nur ernsthafte Zweifel an Eislöffels Verständnis von Gleichstellung auf, sondern offenbart auch einen beunruhigenden Mangel an Führungskompetenz und Sensibilität in der Verwaltung. Die von der Bürgermeisterin angeführten Gründe für die Abberufung lassen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung vermuten. Die UBV ist der...