Dinslaken - Feststellungserklärung zur Grundsteuer
Das Finanzamt informiert
Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie zum Beispiel Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort und bis spätestens 31. Oktober die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben, in dessen Bereich das Grundstück liegt.
Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Für die Abgabe über ELSTER benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden ELSTER-Zugang“, erklärt Stephan, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Dinslaken. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“
Unterstützung durch das Finanzamt
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den letzten Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten, das Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert enthält.
Damit steht den Eigentümerinnen und Eigentümern der Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung.
Tipps auf Grundsteuerportal
der Finanzverwaltung NRW
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal hilft unter www.grundsteuer.nrw.de beim Ausfüllen der Erklärung. Hier finden sich auch weitere hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in ELSTER.
Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Dinslaken eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter Tel. 02064/445-1959 eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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