Martinikirmes findet statt - vom 5. bis zum 9. November
Fünf Großfahrgeschäfte, 15 Imbissstände, fünf Ausschankbetriebe und viele kleinere Buden

Das Riesenrad wird wieder weithin auf die Kirmes aufmerksam machen. | Foto: Hilterhaus
  • Das Riesenrad wird wieder weithin auf die Kirmes aufmerksam machen.
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Die Dinslakener Martinikirmes 2021 kann stattfinden. Wie bereits berichtet, steht dieses Mal zwar der Parkplatz an der Trabrennbahn wegen Schäden an der Asphaltdecke nicht als Veranstaltungsfläche zur Verfügung.

Jetzt teilt die Stadtverwaltung mit: Jedoch hat eine aktuelle Bodenuntersuchung ergeben, dass die angrenzende ehemalige Radrennfläche am Pollenkamp tragfähig ist und weiterhin genutzt werden kann. Sie wird bereits seit Beginn der Martinikirmes an der Trabrennbahn als zweite Fläche genutzt und bietet Platz für mehr als 40 Schaustellbetriebe.

Über das genaue Platzangebot wird die Stadt Dinslaken noch informieren, doch schon jetzt steht fest, dass neben einem Riesenrad auch noch die Großfahrgeschäfte Bruchs Breakdance, Kropps Autoscooter, Heitmanns Disco Jet und Bruchs Propeller Fighter für jede Menge Spaß und Abenteuer sorgen werden. Darüber hinaus werden verschiedene Kinderfahrgeschäfte die Herzen der kleinen Besucherinnen und Besucher höherschlagen lassen. Rund 15 Imbissstände und fünf Ausschankbetriebe lassen keinen kulinarischen Wunsch offen.

„Die Martinikirmes ist einer der Höhepunkte im Dinslakener Kalenderjahr. Ich finde es schön, dass wir diese Tradition in diesem Jahr wieder aufleben lassen können“, betont Dinslakens Bürgermeisterin Michaela Eislöffel.

Die Martinikirmes findet vom 5. bis 9. November statt. Am Freitag, Montag und Dienstag ist sie von 14 bis 23 Uhr geöffnet, Samstag und Sonntag von 12 bis 23 Uhr. Für den Sonntag ist um 11 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst vorgesehen. Am Freitag ist von 14 bis 17 Uhr Happy Hour und am Montag ist Familientag. Dann gibt es stark vergünstigte Preise.

Die Regelungen vor dem Hintergrund der Corona-Situation werden derzeit erarbeitet und in Kürze bekanntgegeben. Sie richten sich natürlich auch nach der dann geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Auch die weiteren organisatorischen Hinweise für die Kirmes-Gäste werden noch veröffentlicht.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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