Stadt Dinslaken setzt Parkraumkonzept konsequent um
Weitere Straßen mit Bewohnerparken ab Januar
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In Dinslaken erfolgt die weitere Umsetzung des Parkraumkonzepts für die Innenstadt. Zum 3. Januar 2022 wird das Bewohnerparken in den Zonen 3 und 4 eingeführt und die Parkraumbewirtschaftung weiter vereinheitlicht.
Dazu erklärt die Stadtverwaltung: Die Zone 3 befindet sich innerhalb der Grenzen Fußgängerzone, Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Hans-Böckler-Straße, Neutorplatz und Bachstraße. Die Zone 4 umfasst den Bereich der Altstadt zwischen Stadtpark, Friedrich-Ebert-Straße und Rotbach. Ab 3. Januar werden in diesen Zonen 156 Parkplätze in die Bewirtschaftung aufgenommen – davon 20 mit Parkscheibe und 136 mit Parkschein. Dies gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.
Ein Bewohnerparkausweis kostet für ein Jahr 30 Euro, ein Zweijahresausweis kostet 60 Euro.
Für Zone 3 „Bereich Innenstadt Südost“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt: Am Rutenwall, Bachstraße 23-37, Birkenhof, Douvermannstraße, Friedrich-Ebert-Straße 75-105 (ungerade Hausnummern), Hans-Böckler-Straße 20-24, Neustraße 1-59 (ungerade Hausnummern), Neutorplatz 2-8, Rutenwallweg, Saarstraße, Schloßstraße 1-19 (ungerade Hausnummern), Weidengrund, Wiesenstraße 43-68
Für Zone 4 „Bereich Altstadt“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt: Althoffstraße, Altmarkt, Bachstraße 1-5, Brückstraße, Duisburger Straße 1-65, Elmar-Sierp-Platz, Eppinghovener Straße, Friedrich-Ebert-Straße 68-98 (gerade Hausnummern), Gartenstraße, Kolpingstraße, Kreuzstraße 1-8, Marktstraße 2-4 (gerade Hausnummern), Mozartstraße, Parkstraße, Platz D’Agen, Rittergasse, Ritterstraße, Schloßstraße 2-8 (gerade Hausnummern), Voerder Straße 1-43, Wasserstraße, Wiesenstraße 81-97.
Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann beim Bürgerbüro Stadtmitte gestellt werden. Bei der Erstantragstellung wie auch bei der Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt: Bewohnerparkausweisantrag: Er steht als Formular zum Download auf der städtischen Internetseite zur Verfügung; Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein; Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung: Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Nutzungserklärung: Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Vermietererklärung: Diese ist erforderlich, sofern man nicht selbst Eigentümer des Wohnraumes ist.
Bei einer schriftlichen Antragstellung reicht es aus, wenn von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein sowie dem Personalausweis/Reisepass/Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung eine Kopie beigefügt wird. Weitere Infos findet man online: www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/bewohnerparken.
Das Bürgerbüro Stadtmitte ist zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02064/66637 erreichbar. Auskünfte sind unter der Telefonnummer 02064/66666 erhältlich.
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![Foto: Stadt Dinslaken](https://media04.lokalkompass.de/article/2021/11/12/3/12043243_L.jpg?1636715877)
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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