Stadt Dinslaken setzt Parkraumkonzept konsequent um
Weitere Straßen mit Bewohnerparken ab Januar

2Bilder

In Dinslaken erfolgt die weitere Umsetzung des Parkraumkonzepts für die Innenstadt. Zum 3. Januar 2022 wird das Bewohnerparken in den Zonen 3 und 4 eingeführt und die Parkraumbewirtschaftung weiter vereinheitlicht.

Dazu erklärt die Stadtverwaltung:  Die Zone 3 befindet sich innerhalb der Grenzen Fußgängerzone, Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Hans-Böckler-Straße, Neutorplatz und Bachstraße. Die Zone 4 umfasst den Bereich der Altstadt zwischen Stadtpark, Friedrich-Ebert-Straße und Rotbach. Ab 3. Januar werden in diesen Zonen 156 Parkplätze in die Bewirtschaftung aufgenommen – davon 20 mit Parkscheibe und 136 mit Parkschein. Dies gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.
Ein Bewohnerparkausweis kostet für ein Jahr 30 Euro, ein Zweijahresausweis kostet 60 Euro.

Für Zone 3 „Bereich Innenstadt Südost“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt:  Am Rutenwall, Bachstraße 23-37, Birkenhof, Douvermannstraße, Friedrich-Ebert-Straße 75-105 (ungerade Hausnummern), Hans-Böckler-Straße 20-24, Neustraße 1-59 (ungerade Hausnummern), Neutorplatz 2-8, Rutenwallweg, Saarstraße, Schloßstraße 1-19 (ungerade Hausnummern), Weidengrund, Wiesenstraße 43-68

Für Zone 4 „Bereich Altstadt“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt: Althoffstraße, Altmarkt, Bachstraße 1-5, Brückstraße, Duisburger Straße 1-65, Elmar-Sierp-Platz, Eppinghovener Straße, Friedrich-Ebert-Straße 68-98 (gerade Hausnummern), Gartenstraße, Kolpingstraße, Kreuzstraße 1-8, Marktstraße 2-4 (gerade Hausnummern), Mozartstraße, Parkstraße, Platz D’Agen, Rittergasse, Ritterstraße, Schloßstraße 2-8 (gerade Hausnummern), Voerder Straße 1-43, Wasserstraße, Wiesenstraße 81-97.

Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann beim Bürgerbüro Stadtmitte gestellt werden. Bei der Erstantragstellung wie auch bei der Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt: Bewohnerparkausweisantrag: Er steht als Formular zum Download auf der städtischen Internetseite zur Verfügung; Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein; Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung: Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Nutzungserklärung: Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Vermietererklärung: Diese ist erforderlich, sofern man nicht selbst Eigentümer des Wohnraumes ist.
Bei einer schriftlichen Antragstellung reicht es aus, wenn von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein sowie dem Personalausweis/Reisepass/Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung eine Kopie beigefügt wird. Weitere Infos findet man online: www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/bewohnerparken.
Das Bürgerbüro Stadtmitte ist zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02064/66637 erreichbar. Auskünfte sind unter der Telefonnummer 02064/66666 erhältlich.

Foto: Stadt Dinslaken
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.