VZ Dinslaken gibt wertvolle Tipps
Vorsorge vor Rückstauschäden: Folgen von Starkregen im Vorfeld bedenken

Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Vor allem in Kellern und tiefliegenden Häusern droht dann eine Überflutung. | Foto: Archiv
  • Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Vor allem in Kellern und tiefliegenden Häusern droht dann eine Überflutung.
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Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Deren Abwasserkanäle können dann die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Die Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll.

Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, hinterlässt Zerstörung an Wänden, Böden und Einrichtung. „Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Zum Schutz vor Rückstau gibt das bei ihr angesiedelte Projekt Haus- und Grundstückentwässerung die passende Hilfestellung:

• Grundsätzliche Schutzvorkehrungen: Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Von daher sollte schon bei der Bauplanung auf vermeidbare Abflüsse verzichtet werden. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Die Anlage gewährleistet auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus. Rückstauklappen hingegen vermögen nicht für einen Abfluss des Wassers zu sorgen. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Hebeanlagen sind jedoch kostspieliger als Rückstauverschlüsse. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.
• Rückstauklappen blockieren: Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette kann dazu führen, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Besser ist, Hygieneartikel und andere feste Stoffe in einem kleinen Mülleimer zu sammeln und über den Hausmüll zu entsorgen.
• Fachmännischer Einbau: Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekten mitbedacht werden. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.
• Regelmäßige Wartung: Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.
• Richtige Versicherung: Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.

Die Verbraucherzentrale NRW berät Hauseigentümer kostenfrei zum Schutz vor Rückstau und Überflutung sowie zu allen Fragen rund um die Prüfung und Sanierung der Abwasseranlage – und zwar unter Tel. 0211/3809-300 oder per E-Mail an abwasser@verbraucherzentrale.nrw. Zu Elementarschadenversicherungen bietet der Experte der Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Dinslaken, Duisburger Straße 21, eine kostenpflichtige Beratung an. Kontakt und Kosten unter Tel. 02064-4564701 oder online.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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