DGB-Region Niederrhein begrüßt Vorhaben
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Der DGB begrüßt die Übereinkunft der Großen Koalition, die Regelungen zur Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 auszuweiten. „Das Kurzarbeitergeld zu verlängern schafft Vertrauen und gibt Sicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen, die gerade wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit sind und diese weiterhin als Überbrückung brauchen“, so Angelika Wagner, Regionsgeschäftsführerin der DGB-Region Niederrhein.
Verlängerte Bezugsdauer für Unternehmen
Die verlängerte Bezugsdauer soll für Unternehmen gelten, die bis zum 31.12.2020 die Kurzarbeit eingeführt haben. Die Staffelung (ab 4. Monat 70 bzw. 77 % und ab 8. Monat 80 bzw. 87%) soll beibehalten werden. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60% des Nettolohns. Bei Berufstätigen mit Kindern beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen Nettolohns.
Aufgestocktes Kurzarbeitergeld
„Das aufgestockte Kurzarbeitergeld beizubehalten ist für die Beschäftigten von hoher Bedeutung und war eine Grundforderung des DGB. Damit können Beschäftigte die über einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit sind, weiter ihren Lebensunterhalt stemmen“, so Wagner weiter. Damit die Bundesagentur für Arbeit die Milliardenkosten für die Kurzarbeit tragen kann, will die Große Koalition diese zusätzlich mit Zuschüssen ausstatten. „Uns war es von Anfang wichtig, dass sich die Bundesagentur für Arbeit nicht verschulden muss, da ihre Rücklagen begrenzt sind. Der Zuschuss des Bundes gibt nun Sicherheit über die Finanzierung des Kurzarbeitergeldes. Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Wagner abschließend.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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