Rat & Hilfe
Verbraucherberatung legt ihren Jahresbericht für 2020 vor
Trotz der Coronakrise haben im vergangenen Jahr 3100 Dinslakener den Weg zur örtlichen Verbraucherberatungsstelle gefunden. Deren Leiterin Ulrike Grabowski geht davon aus, dass die Zahl aufgrund der „fehlenden Laufkundschaft um etwa 20% im Jahresvergleich zurückgegangen ist.“ Aufgrund der Pandemie musste in die Verbraucherberatung ihre Arbeit vom Präsenzbetrieb auf den Telefon und Onlinemodus umstellen. Bemerkenswert ist, dass die mit 1,5 Planstellen ausgestattete Verbraucherberatung auch während der Coronapandemie 9 Informationsveranstaltungen zu den Themen Einsparung von Ressourcen und Energieberatung durchführen konnte.
Wichtige Themen, die von den Verbrauchern nachgefragt wurden, waren Fragen von Stornierungskosten für abgesagte Reisen, Kurse, Trainingsstunden und Veranstaltungen, der Umgang mit Inkassounternehmen sowie die Möglichkeit, sich gegen untergeschobene Telekommunikationsverträge und überteuerte Rechnungen unseriöser Schädlingsbekämpfer, Rohrreinigungs-und Schlüsseldienste zur Wehr zu setzen. Dienstleistungsbezogene Anfragen machten 24% alle Anfragen aus, gefolgt von Fragen zu Finanzen (18%), Freizeitgestaltung (14%) Telekommunikation (12%) und Konsumgüter (11%). Besonders freuen sich Ulrike Grabowski und Sigrun Krümmel darüber, dass 93% der mehr als 600 geleisteten Rechtsberatungen zum Erfolg geführt haben. Die Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale kostet 20€. 30€ kommen hinzu, wenn eine Rechtsvertretung durch die Verbraucherzentrale notwendig wird. Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, eine kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu erhalten.
Finanzielle Schieflage
„Wir haben in der Coronakrise festgestellt, dass viele Menschen finanzielle Probleme haben und deshalb unfreiwillig mit Inkassounternehmen in Kontakt gekommen sind. Dabei stellte sich oft heraus, dass die Gebühren der Inkassounternehmen überhöht waren oder dass ihre Einschaltung durch den Gläubiger unberechtigt war“, schildert Grabowski die Situation vieler Kunden, die in eine in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Besonders freuen sich die Verbraucherschützerinnen darüber, dass das Verbraucherrecht durch die Lobbyarbeit der Verbraucherzentrale verbessert werden konnte. Die Möglichkeit, über dubiose Internetseiten versehentlich Abos abzuschließen, wurde massiv eingeschränkt. Kunden müssen auf Internetseiten um eine explizite Vertragsbestätigung gebeten werden. Außerdem wurden die Beiträge beschränkt, die zum Beispiel durch das Herunterladen von Klingeltönen oder anderen Online-Abos über den Telekommunikationsanbieter abgerechnet werden können. Außerdem müssen Telekommunikationsanbieter ihre Kunden jetzt über den Abschluss von Abonnements informieren und ihnen die Kontaktdaten der Drittanbieter herausgeben. Darüber hinaus bietet sich weiterhin an, im Telekommunikationsshop seines Anbieters eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, so dass die Möglichkeit ungewollter Online-Abos und ihre Abrechnung über die Telekommunikationsrechnung ausgeschlossen wird.
AGB: Weniger wäre mehr
Nachholbedarf sehen Ulrike Grabowski und Regionalleiterin Sigrun Krümmel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die oft sehr klein gedruckt und seitenlang sind. Hier sollte der Gesetzgeber nach Ansicht der Verbraucherschützerinnen verpflichtet werden, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verständlich und gut lesbar auf einer DIN A 4 Seite zusammenzufassen, um eine schnelle Lektüre der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen und das blinde Anklicken der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verhindern.
Mit Blick auf die Problematik untergeschobene Telekommunikationsverträge, bei denen Kunden auf einem Mousepad wissentlich nur einen Vertrag unterschrieben haben, tatsächlich aber 234 oder 5 Verträge untergeschoben bekommen haben, raten die Verbraucherschützerinnen, sich in jedem Falle den abgeschlossenen Vertrag und die Tarifinformationen ausgedruckt in Papierform mitgeben zu lassen. Außerdem ist es sinnvoll, sich die Vertragsbedingungen vom Mitarbeiter des Telekommunikationsshops unterschreiben zu lassen.
Bei Onlinekäufen warnen die Verbraucherschützerinnen vor Anbietern, die mit extremniedrigen und unrealistischen Preisen locken. „In jedem Falle“, so Grabowski und Krümel, lohnt ein Blick auf das Impressum des Onlinehändlers, da man hier den Firmensitz findet. Vorsicht geboten ist bei Anbietern aus China, USA oder anderen Übersee Ländern geboten.
Vorsicht bei Anbietern aus Übersee
Denn sie unterliegen nicht dem EU-Verbraucherschutzrecht.“ Auch wenn der Anbieter eine Vorauszahlung verlange, sei das ein Ausschlusskriterium für Kunden. Denn immer wieder haben es die Verbraucherberaterin mit Kunden zu tun, die eine Vorauszahlung geleistet haben, aber keine Ware erhalten haben. Die von Stadt, Kreis und Land finanzierte Verbraucherberatungsstelle ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer: 02 064 456 47 01 und per E-Mail an: dinslaken@verbraucherzentrale.nrw
Autor:Thomas Emons aus Mülheim an der Ruhr |
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