Silvester
Tipps für sicheres Feuerwerk

Verbraucherzentrale NRW rät zu einem umsichtigen Umgang mit
Raketen, Böllern und Co.

Vom 28. bis einschließlich 31. Dezember 2024 ist der Verkauf von
Feuerwerks-Artikeln für Silvester offiziell erlaubt. Immer wieder
kommt in der Neujahrsnacht zu Unfällen mit Böllern und Raketen.
„Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden
und dabei besonders vorsichtig zu sein. Zudem dürfen pyrotechnische
Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern
sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das
gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, erklärt die Verbraucherzentrale
NRW. Mit folgenden Tipps geht das Knall- und Lichtspektakel
sicher und vielleicht auch etwas nachhaltiger über die Bühne.
Nur Produkte mit Prüfzeichen kaufen
Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge
Vorschriften. Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren
europäischen Prüfstelle zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu
erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung
mit der Kennnummer der Prüfstelle. Im Ausland oder in Online-Shops
findet sich mitunter auch Pyrotechnik mit hochexplosiven Mixturen, die in
Deutschland verboten sind. Besonders dubiose Anbieter lassen die Ware
mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen. Wer
Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte den Anbieter daher genau
überprüfen.
Gebrauchsanleitung unbedingt befolgen
Beim Abbrennen und Zünden von Feuerwerk ist besondere Vorsicht
geboten. Die Gebrauchsanleitung sollte daher am besten vor dem
mitternächtlichen Knallspektakel gelesen werden – draußen im Dunkeln
wird das schwierig. Zur Sicherheit ist es zudem empfehlenswert, einen
Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Blindgänger dürfen
nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen
und anschließend in der grauen Restmülltonne entsorgt werden. Raketen
beim Zünden nie in der Hand halten und Kinder sind von Feuerwerkskörpern fernzuhalten!
Weitere Information: www.verbraucherzentrale.nrw

Autor:

Verbraucherzentrale Dinslaken aus Dinslaken

Duisburger Str. 21, 46535 Dinslaken
+49 2064 4564701
dinslaken@verbraucherzentrale.nrw
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