Im neuen Wohncluster auf dem ehemaligen Zechengelände in Lohberg
Stadt Dinslaken kontrolliert Einhaltung von Gestaltungsvorgaben

Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung kontrolliert in den kommenden Wochen verstärkt die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben im neuen Wohncluster auf dem ehemaligen Zechengelände in Lohberg. | Foto: Lisa Peltzer
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Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung kontrolliert in den kommenden Wochen verstärkt die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben im neuen Wohncluster auf dem ehemaligen Zechengelände in Lohberg. Diese Vorgaben finden sich im entsprechenden Bebauungsplan aus dem Jahr 2015.

So sind mögliche Einfriedungen der privaten Grundstücke durch Schnitthecken herzustellen. Diese müssen einen Anteil von mindestens 70 Prozent laubabwerfenden Sträuchern und bestimmte Höhen aufweisen. Die Errichtung von Zäunen ist nur im Vorgartenbereich als Holzstaketenzaun zulässig. In allen anderen Bereichen gilt, dass Zäune nur in Verbindung mit Hecken zulässig sind. Der Zaun muss dabei auf der dem Grundstück zugewandten Seite der Hecke errichtet werden. Zudem gibt es einige Grundstücke, für die an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Fläche ein Pflanzgebot festgesetzt wurde. Hier ist die Pflanzung einer Schnitthecke in einer Breite von 0,80 Meter auf dem eigenen Grundstück zwingend erforderlich. Die Errichtung von Mauern ist im gesamten Bebauungsplan-Bereich nicht zulässig.

Der gestalterische Anspruch im Wohncluster schlägt sich nicht nur in der Qualität der öffentlichen Straßen, Plätze und Grünflächen nieder. Er bezieht auch Teile der privaten Freiflächen durch entsprechende Gestaltungsvorgaben mit ein. So sollen ein möglichst einheitliches Gestaltungsbild und die Wertigkeit des gesamten Wohnumfeldes gewährleistet werden.

Ansonsten droht ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit

Vorhaben, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und für die keine Genehmigung zur Abweichung vorliegt, gelten als Ordnungswidrigkeit. Das Team der Stadtverwaltung empfiehlt darum, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer im Zweifelsfall vor der Errichtung von Einfriedungen über die Zulässigkeit ihres Vorhabens informieren.

Wer Abweichungen von den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen in Erwägung zieht, muss diese bei der Stadt Dinslaken schriftlich beantragen. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird dann unter städtebaulichen, planungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Anträge nimmt der städtische Fachdienst 4.3 Bauaufsicht und Denkmalschutz, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken, entgegen. Fragen zum Verfahren beantwortet die Bauaufsicht unter Tel. 02064-66294.

Der Bebauungsplan Nummer 303.03 Zeche Lohberg – Wohncluster ist auf der Homepage der Stadt Dinslaken abrufbar. Ebenfalls einsehbar ist er bei der Stadt Dinslaken, Stabsstelle Stadtentwicklung, im Technischen Rathaus an der Hünxer Straße 81 in der ersten Etage, montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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