Geschenke umtauschen?
Rechte beim Umtausch von Geschenken

Der Wollpullover hat die falsche Größe, das Buch steht schon im Regal,
und die Vase passt gar nicht zum eigenen Stil – solche Szenarien
gehören zur Bescherung an Weihnachten leider dazu. Nach den Feiertagen
stehen viele Beschenkte vor der Frage, welche Rechte sie
beim Umtausch haben und wie sie diese geltend machen können.
„Auch mit Kassenbon kann nicht jedes Produkt, das im Geschäft gekauft
wurde, einfach umgetauscht werden“, sagt Iwona Husemann,
Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Ein pauschales Recht auf
Umtausch im Einzelhandel gibt es schlichtweg nicht. Bei Bestellungen
in Online-Shops verhält es sich hingegen anders. Dort gibt es
das 14-tägige Widerrufsrecht.“ Das sollten Verbraucher:innen über
ihre Rechte rund um die Rückgabe von gekaufter Ware wissen:
Weiterführende Infos und Links:
Zum Umtausch-Check der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.
nrw/umtauschcheck-54413
Mehr zu Geschenkgutscheinen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13861

Autor:

Verbraucherzentrale Dinslaken aus Dinslaken

Duisburger Str. 21, 46535 Dinslaken
+49 2064 4564701
dinslaken@verbraucherzentrale.nrw
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