iTAN-Listen vor dem Aus
Nur noch bis Mitte September können Überweisung oder Dauerauftrag per Transaktionsnummer freigegeben werden

Mit einer Transaktionsnummer (TAN) auf Papier eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am PC freigeben – damit ist ab 14. September Schluss. | Foto: Archiv
  • Mit einer Transaktionsnummer (TAN) auf Papier eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am PC freigeben – damit ist ab 14. September Schluss.
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Mit einer Transaktionsnummer (TAN) auf Papier eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am PC freigeben – damit ist ab 14. September Schluss. Geldinstitute dürfen ab dann die per Post verschickten klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs nicht mehr einsetzen. Dies schreibt die derzeit geltende Europäische Zahlungsdiensterichtlinie vor.

„Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Kunden künftig anhand von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist“, begründet die Verbraucherzentrale NRW das Aus der iTAN-Listen. Elektronische Geldtransfers funktionieren künftig nur noch durch die Eingabe der persönlichen Zugangsdaten und des daran gekoppelten dynamischen Authentifizierungscodes. Diese Anforderung kann das bisherige TAN-Verfahren, bei dem die Transaktionsnummern als Papierliste verschickt wurden, technisch nicht bieten. Viele Banken haben sich deshalb bereits von dem TAN-Verfahren verabschiedet. Mehr Sicherheit beim Online-Banking bieten weiterentwickelte Authentifizierungsverfahren. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert das Wichtigste in Kürze.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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