BEV in Insolvenz
Kunden müssen zeitnah reagieren und neue Verträge abschließen

Dinslaken. Der Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat am 29. Januar Insolvenz beantragt. "In den Wochen davor hatten sich bereits Verbraucher über die BEV beschwert", so Ulrike Grabowski, Leiterin der Beratungsstelle Dinslaken, Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sagt sie, dass Boni und Guthaben nicht ausgezahlt worden seien. Dafür wären jedoch die Preise erhöht worden. Einige Kunden seien zudem aufgefordert worden, eine "einvernehmliche" Preiserhöhung während der Laufzeit der Preisgarantie zu akzeptieren. Dafür wurde die BEV von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Münchner Anwalt Axel Bierbach bestellt. Dies teilte das Insolvenzgericht des Amtsgericht München mit. Dieser teilte am Donnerstag mit, dass die BEV kein Strom und Gas mehr liefern werde. Die Kunden fallen damit in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Laut Stadtwerke Dinslaken sind einige Hundert Dinslakener Haushalte betroffen. Diese Verbraucher sollten sich nun also dringend um einen neuen Stromvertrag beziehungsweise Gasvertrag bei einem anderen Anbieter kümmern.

Sofortmaßnahmen

Hierzu bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW Anbieterwechselberatung nach Termin an. Anmeldung unter: 02064 - 4564701.  Zu diesen drei Sofortmaßnahmen wird geraten: Daueraufträge kündigen und erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen. Verträge schriftlich kündigen, denn rechtlich ist es nicht eindeutig erklärt, ob bestehende Verträge bei einem Lieferstopp automatisch enden.
Zählerstände ablesen und sowohl an die BEV als auch den Netzbetreiber übermitteln und dokumentieren.
Betroffen sind auch Kunden, die von der BEV einen Bonus versprochen bekommen haben, zum Beispiel nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit, oder zu viel bezahltes Geld zurückbekommen müssten. Diese Ansprüchen werden vermutlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens gestellt werden müssen.
Bei persönlichen Fragen hilft die Rechtsberatung (Kosten neun Euro) in der Beratungsstelle an der Duisburger Straße 21. Weitere Informationen finden Betroffene auch auf unserer Internetseite unter: www.verbraucherzentrale.nrw.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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