Neue Quarantäneverordnung des Landes NRW zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Kreis Wesel hebt eigene Allgemeinverfügung auf

Mit Wirkung von Dienstag, 1. Dezember, ist die neue Quarantäneverordnung NRW in Kraft getreten, die gemäß § 8 Vorrang vor örtlichen Regelungen hat. | Foto: LK-Archiv
  • Mit Wirkung von Dienstag, 1. Dezember, ist die neue Quarantäneverordnung NRW in Kraft getreten, die gemäß § 8 Vorrang vor örtlichen Regelungen hat.
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Mit Wirkung von Dienstag, 1. Dezember, ist die neue Quarantäneverordnung NRW in Kraft getreten, die gemäß § 8 Vorrang vor örtlichen Regelungen hat. Hierdurch werden die vom Kreis Wesel mit Allgemeinverfügung vom 2. November (und Neufassung vom 19. November) getroffenen Regelungen zur Anordnung von Quarantäne weitestgehend gegenstandslos. Daher hebt der Kreis Wesel die entsprechende Allgemeinverfügung mit Wirkung von Mittwoch, 2. Dezember, auf.

Für die Bürger des Kreises Wesel ändert sich hierdurch aber nichts, da die nun landesseitig getroffenen Regeln denen entsprechen, die der Kreis Wesel erlassen hatte. Bereits seit dem 3. November gilt für Bewohner des Kreises Wesel, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie für deren Haushaltsangehörige, ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine häusliche Quarantäne. Der in der bisherigen Quarantäneverfügung des Kreises Wesel enthaltene Hinweis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Nachweismöglichkeit der geltenden Quarantäne ohne individuelle Verfügung des Gesundheitsamtes bleibt nach wie vor zutreffend.

Quarantänepflicht auch schon vor Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses

Abweichend von den bisherigen Regelungen schreibt die Landesverordnung nun eine Quarantänepflicht auch schon vor Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses für Menschen vor, die Symptome aufweisen oder ein positives Ergebnis durch einen Schnelltest erhalten haben.

Außerdem kann die Quarantäne von sogenannten Kategorie-1-Personen (Kontaktpersonen 1. Grades nachweislich infizierter Personen) durch Vorliegen eines negativen PoC (Antigen-Test) oder PCR-Tests (labordiagnostischer Nachweis) von bisher 14 auf nun zehn Tage verkürzt werden.

Die komplette Quarantäneverordnung des Landes NRW ist online einsehbar.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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