Aktuelle Corona-Schutzverordnung
"Kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen" zulässig
Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Darin hat es einige Klarstellungen zu bereits geregelten Sachverhalten eingepflegt.
Beim Sport beispielsweise wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen – also Familien oder zwei Hausgemeinschaften – zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von zwei Hausgemeinschaften könnte vor diesem Hintergrund auch ein festes Doppelspiel im Tennis stattfinden. Aufgehoben wurde das Picknick-Verbot im öffentlichen Raum. Grillen bleibt jedoch weiterhin untersagt. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes kann auch auf der städtischen Homepage www.dinslaken.de abgerufen werden.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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