Feuerwerk an Silvester ist in Dinslaken tellenweise verboten
Knallerei birgt zusätzliche Verletzungsgefahren
Die Stadt Dinslaken untersagt zum Jahreswechsel 2020/2021 die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik auf einigen Plätzen, Flächen und Parkanlagen innerhalb des Stadtgebietes. Betroffen sind:
- Jahnplatz
- Johannesplatz
- Neutorplatz
- Altmarkt
- Marktfläche Baßfeldshof (gegenüber der Gebäude Baßfeldshof 1-9)
- Parkplatzfläche an der Straße Am Neutor (zwischen Hans-Böckler-Straße und Neutorplatz)
- Parkplatzfläche an der Industriestraße (in Höhe der Freizeitanlage Lohberg)
- Parkplatzfläche an der Straße Am Pollenkamp (zwischen Hans-Böckler-Straße und Alleestraße)
- Parkplatz- und Grünflächen an der Straße Auf dem Loh (zwischen Fichtenstraße und Berthold-Schön-Weg)
- Grün- und Straßenflächen am Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße bis 50 Meter in jede Straßeneinmündung (Schillerstraße, Wallstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Althoffstraße)
- jegliche zu Geschäftsbetrieben gehörenden Parkplatzflächen und deren Zuwegungen
- Stadtpark
- Bergpark
Ziel dieser Anordnung ist es, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW regelt, dass zum Jahreswechsel 2020/2021 öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt sind.
Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen
Hintergrund dieser Regelung ist, dass An- und Versammlungen von Menschen anlässlich des Feuerwerks verhindert und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung geschützt werden soll. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik führt erfahrungsgemäß zu großen Menschenansammlungen und einer daraus resultierenden hohen Verletzungsgefahr von Feiernden und Einsatzkräften.
Das Feuerwerksverbot an den genannten Örtlichkeiten in Dinslaken ist erforderlich, da die Beobachtungen gezeigt haben, dass sich die benannten Bereiche in den vorangegangenen Jahren als Treffpunkt für Menschen zum Jahreswechsel herausgestellt haben.
Die Verfügung der Stadt gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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