Weltverbrauchertag
"Handyvertrag ohne Ärger"

Karin Bordin, stellvertretende Leiterin der Verbraucherzentrale, setzt sich für "Handyvertrag ohne Ärger" ein. | Foto: Laura Otten
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Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Anlässlich dessen ist das diesjährige Thema die Problematik von in Telefonläden abgeschlossenen Telekommunikationsverträgen. 

Es ist ein Szenario, dass einigen Menschen bekannt vorkommen sollte: Man betritt den Telefonladen mit der Absicht, sich zu bestehenden Angeboten informieren und beraten zu lassen, und verlässt den Laden mit einem Zwei-Jahres-Vertrag über dessen Konditionen man sich unter Umständen nicht einmal bewusst ist. Bis einem dann klar wird, dass der gewählte Vertrag doch nicht den Vorstellungen entsprach - beispielsweise aufgrund unerwarteter Folgekosten durch veränderte Vertragsbedingungen. So gehen bei der Verbraucherzentrale regelmäßig Beschwerden über abgeschlossene Verträge ein.

Stichprobe mit erschreckenden Ergebnissen

Aus diesem Grund sind Geschäftsbetreiber seit Juni 2017 dazu verpflichtet, Kunden das sogenannte Produktinformationsblatt auszuhändigen. Darauf stehen sollte der Name des Tarifs, die darin enthaltenen Zugangsdienste, die Vertragslaufzeit, Infos zur Kündigung und Verlängerung des Vertrags, die Datenübertragungsraten in Mbit/s, das Datenvolumen sowie Informationen zur Drosselung. Mit dieser Information im Hinterkopf führte die Verbraucherzentrale NRW-weit eine Stichprobe durch, um herauszufinden wie viele Shops ihren Kunden besagtes Infoblatt tatsächlich aushändigten. Die erschreckenden Ergebnisse: von 301 befragten Telefonläden händigten nur zwei Geschäfte die Information ohne Nachfrage aus.  In Dinslaken wurden fünf Läden befragt, einer davon gab das Produktinformationsblatt ohne Nachfrage heraus. Das ist zwar prozentual gesehen ein besserer Wert, lässt aber dennoch zu wünschen übrig. "Das Ziel der Vorschrift, ratlose Kunden anhand des Produktinformationsblattes durch den Tarifdschungel hin zu dem von ihnen gewünschten Vertrag zu führen, wird durch die Nichtherausgabe des Produktinformationsblatts regelmäßig untergraben", sagt dazu Karin Bordin, stellvertretende Leiterin der Verbraucherzentrale.

Tipps zum Abschluss eines Vertrages im Telefonshop

Doch was kann der Kunde zu seinem Eigenen Schutz tun? Die Zentrale hat eine Checkliste zusammengestellt nach der man sich richten kann, wenn man den Abschluss eines Vertrages in Betracht zieht. Erstens, sollte man sich seinen eignen Bedürfnissen bewusst sein. Sprich: Welches Datenvolumen ist am besten für mich? Welche Laufzeit soll mein Vertrag haben? Und so weiter. Zweitens sollte der Kunde auf jeden Fall Preise vergleichen bevor er zuschlägt. Drittens sollte man die Vertragsbedingungen nicht unterschreiben, ohne sich über den Inhalt informiert zu haben. Gibt es zum Beispiel Sonderkonditionen? Letztlich ist es wichtig sicherzugehen, dass man beim unterschreiben auch wirklich alle Unterlagen vorliegen hat. Des weiteren rät Bordin Kunden, die selbst auf Nachfrage und aus welchen Gründen auch immer, kein Produktinformationsblatt ausgehändigt bekommen, sich nicht auf einen solchen Vertragsabschluss einzulassen.

Die Verbraucherzentrale ist Ansprechpartner

Wem nun doch ein unpassender Vertrag untergejubelt wurde, der ist einerseits rechtlich an den Vertrag gebunden. Wenn aber der Verdacht besteht, dass er nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, oder die im Vertrag genannten Leistungen nicht der Realität entsprechen, sollte ihn rechtlich prüfen lassen. So kann er gegebenenfalls angefochten oder gekündigt, oder ein Schadensersatz gefordert werden. Die Verbraucherzentrale ist Ansprechpartner für Kunden, die Opfer eines solchen Falles geworden sind. Die Beratungsstelle befindet sich auf der Duisburger Straße 21,  46535 Dinslaken. Auch online sind weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag abzurufen.

Karin Bordin, stellvertretende Leiterin der Verbraucherzentrale, setzt sich für "Handyvertrag ohne Ärger" ein. | Foto: Laura Otten
Der Kunde sollte auf jeden Fall auf das Produktinformationsblatt bestehen. | Foto: Laura Otten
Autor:

Laura Otten aus Voerde (Niederrhein)

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