Wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut
Erste Einkommensstufen auf Einkommen bis 24.000 Euro angehoben

Dank der neuen Regelung ist die Inanspruchnahme eines Kita-Platzes vereinfacht. | Foto: PR-Köhring/PK

Bereits zum 1. August 2019 sind Änderungen in den Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Dinslaken, zur Kindertagespflege und zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Dinslaken in Kraft getreten.

Die Änderungen der Satzungen beziehen sich unter anderem auf eine Vereinfachung des Zugangs zur Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege, in dem ganze Zielgruppen unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden. Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung hat dazu die ersten Einkommensstufen auf ein Jahreseinkommen von bis zu 24.000 Euro angehoben. Diese Anhebung stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut dar.

Das Gesetz des Bundes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) ist schon am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Um Kindern aus Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang für die Inanspruchnahme frühkindlicher Förderung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber den § 90 SGB VIII zur Beitragsentlastung verändert.
Weiterhin werden im zugefügten § 90 Abs. 4 SGB VIII Befreiungstatbestände bei der Bemessung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege vorgesehen.

Nicht mehr zugemutet werden Elternbeiträge künftig allen Empfängern von

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
  • Der Elternbeitrag ist in diesen Fällen auf Antrag zwingend zu erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen. kontakt  Fragen dazu beantwortet auch gerne das Team der Dinslakener Stadtverwaltung.

Weitere Informationen zur Änderung der Elternbeitragssatzungen finden sich kurzfristig auch im Bereich „Elternbeiträge“.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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