Dinslaken: Sicher unterwegs im Internet

Ulrike Grabowski und Mitarbeiterin Regina Depta von der Verbraucherzentrale Dinslaken. Foto: VZ.
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Verbraucherzentrale berät auch Eltern in Sachen Sicherheit für Kinder im „World Wide Web“:

Ulrike Grabowski von der Verbraucherzentrale in Dinslaken wird immer wieder von Eltern in Sachen Internet-Sicherheit für Kinder um Rat gefragt.

Kein leichtes Thema, denn Eltern und Kinder haben immer wieder unterschiedliche Auffassungen, besonders wenn es um „die unendlichen Weiten und Möglichkeiten des Internets“ geht. Was also tun, wenn die Kinder die ersten Schritte im Internet gehen, später souverän mit Freunden chatten und „whatsappen“ und Spiele-Apps ausprobieren.

Der erste Krach ist da, wenn auf der Mobilfunkrechnung plötzlich Abbuchungen auftauen, die Sie als Eltern nicht nachvollziehen können. Oder aber das Guthaben der Prepaid-Karte dadurch schneller aufgebraucht ist, als der Monat um ist.
Die Verbraucherzentrale hat in einem Informationsflyer, die häufigsten Problemfälle und Fragen gesammelt und gibt anhand von Beispielen Tipps, beim Umgang mit dem Internet und auch wie die Netzsicherheit erhöht werden kann.

Ein Beispiel:
„Unser Sohn (16 Jahre) hat unwissend mit seinem Handy Webbilling genutzt. Folgende Anbieter- Bigpoint, Boku network und lisox limited stellen jetzt hohe Forderungen (2657,77€) an uns für einen zweiwöchigen Zeitraum.“

Die Verbraucherzentrale rät:
Selbst wenn eine Spiele-App kostenfrei herunter geladen werden kann, in den meisten Fällen sind In-App-Käufe möglich. Spielfortschritte, ein cooleres Aussehen, bessere Werkzeuge können aus dem Spiel heraus gekauft werden. Lassen Sie deswegen die Drittanbieter sperren!

Richten Sie eine PasswortSperre in Ihrem Playstore ein, so dass ein versehentlicher Kauf unterbunden wird.“

Aber auch wenn man einen Prepaid-Vertrag für sein Kind abgeschlossen hat, können nach dem Aufbrauchen des aufgeladenen Guthabens Kosten entstehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im vergangenen Jahr entschieden, dass der Verbraucher zwar erwarte, nach Aufbrauchen des Guthabens dürfe kein Kostenrisiko entstehen. Allerdings muss das nicht zutreffen: Anbieter können sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, besondere Leistungen (Roaming, Datenvolumen etc...) auch über das bestehende Guthaben hinaus abzurechnen.

Ein weiteres Beispiel:
„Ich habe am meisten Angst, dass mein Smartphone und mein Tablet mit einem Schadprogramm verseucht werden. Nachher ist alles Schrott. Komische Mails habe ich schon oft bekommen und manchmal drauf geklickt.“(Schüler 16 Jahre)
Gerätesicherheit ist Datensicherheit und gehört einfach dazu. Ja, kann nerven und Sie als Eltern haben vielleicht auch gar keine Lust, sich damit auseinanderzusetzen. Schad-Software findet sich nicht nur in E-Mails mit zip.- oder cap. -Anhängen. Sie findet sich auch auf Seiten auf denen Ihre Kinder Filme streamen und die keine Mediatheken oder Online-Videotheken sind.

Nicht nur auf dem heimischen PC auch auf den mobilen Endgeräten (Smartphones und Tablets) müssen entsprechende Schutzprogramme installiert sein. Grundsätzlich sollte man sich Apps nur aus dem entsprechenden Appstore herunterladen. Der Download aus unbekannten Quellen sollte nicht aktiviert sein, ebenso die automatische Updatefunktion. Persönliche Beratungstermine in der Verbraucherzentrale Dinslaken, Duisburgerstraße 21, Telefon: 02064- 4564701.

Autor:

Caro Dai aus Essen-Werden

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