Dinslaken: Kontrollen beim Stadtfest

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nimmt die Stadtverwaltung seit Jahren besonders ernst und kontrolliert Gewerbetreibende bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche, gerade angesichts des zu erwartenden Andrangs an Bier- und Weinständen während der DIN-Tage. Kontrolliert werden auch jugendliche Festbesucher, die in den letzten Jahren vermehrt ihre eigene „Spezialmarke“ im Rucksack mitbringen.

Grundsätzlich, erklärt der zuständige Fachdienst der Stadtverwaltung, dürfen Jugendliche unter 16 Jahre in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Unter 18 ist der Verzehr von Bier und Wein erlaubt, harte Sachen sind jedoch tabu. Die eingesetzten Dienstkräfte sind befugt, Jugendliche und deren Sachen zu durchsuchen. Notfalls werden sichergestellte, nicht altersgemäße Alkoholika vor Ort entsorgt.

Die Stadt appelliert an alle Erziehungsberechtigten, in diesem Sinne auf ihre Sprösslinge einzuwirken und deutlich zu machen, dass Spaß und Lebensfreude nicht unbedingt mit dem Konsumieren von Alkohol zusammenhängen. Die Ordnungsbehörde wird angetrunkene Jugendliche oder Kinder von ihren Eltern abholen lassen. Falls erforderlich, werden die Ertappten vom Sozialen Dienst in Obhut genommen.

Autor:

Sabrina Selke aus Dinslaken

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