2014: Neue Regelungen und Gesetze
Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich, die man im Auge behalten sollte:
Gesundheit und Pflege:
Alle Versicherten ab 15 Jahren müssen ab Januar die neue Krankenversichertenkarte mit Foto nutzen. Ausgenommen von der Regelung ist nur, wer sich nicht fotografieren lassen kann, etwa wegen Bettlägerigkeit. Das Benotungssystem für Pflegeheime wird strenger: Die Messlatte für eine „sehr gute“ Bewertung wird heraufgesetzt. Zudem werden besonders wichtige Einzelbereiche im Bewertungsbogen hervorgehoben.
Energie:
Die Ökostrom-Umlage steigt ab Januar um 0,963 Cent auf 6,240 Cent. Gleichzeitig wird die Einspeisevergütung für mittelgroße Photovoltaikanlagen gedrosselt. Nur noch 90 Prozent des erzeugten Solarstroms wird nach dem festen Einspeisetarif vergütet. Die restlichen zehn Prozent sollen Anlagebetreiber selbst nutzen oder weitervermarkten. Wer beides nicht tut, bekommt für die letzten zehn Prozent eine niedrigere Vergütung.
Post:
Die Post erhöht ihr Briefporto von 58 auf 60 Cent. Teurer werden außerdem Einschreiben sowie Päckchen und Pakete. Wer Päckchen bis zwei Kilo in der Postfiliale abgibt, kann sich die neun Cent Preiserhöhung sparen.
Ernährung:
Die Hersteller regionaler Lebensmittel dürfen ab Anfang 2014 ein blau-weißes „Regionalfenster“ auf die Verpackung ihrer Waren drucken. Es soll darüber informieren, wo die Zutaten herkommen, wo ein Produkt verarbeitet und wo es verpackt wurde. Die Hersteller müssen dazu ein Zulassungs- und Kontrollverfahren durchlaufen.
Wohnen:
Vermieter dürfen nur noch geeichte Zähler für Warmwasser und Heizung nutzen. Hat der Vermieter alte Zähler nicht gegen geeichte Geräte ausgetauscht, darf der Mieter die anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen. Das gilt aber nur für die Anteile, die nicht korrekt gemessen wurden.
Bauen:
Wer per Riester-Sparplan fürs Eigenheim spart, kann das angesammelte Geld jederzeit ganz oder teilweise verwenden, um Schulden für die Immobilie zu tilgen. Zudem darf das Geld nun auch für den altersgerechten Umbau des Eigenheims nutzen.
Arbeit:
Die Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen werden ab Januar in zwei statt bisher drei Zeitintervallen berechnet. Das kommt denjenigen zugute, die beruflich viele Kurzreisen unternehmen: Eine steuerfreie Pauschale von zwölf Euro gibt es vom Arbeitgeber nun bereits bei einer Abwesenheit von acht Stunden. Wer 24 Stunden unterwegs ist, bekommt 24 Euro. Bei mehrtägigen Reisen erhalten Arbeitnehmer für An- und Abreisetag pauschal je zwölf Euro.
Wer nach einem Jobwechsel oder einer Versetzung auf eine Zweitwohnung angewiesen ist, kann für diese ab 2014 noch maximal 1000 Euro pro Monat als Werbungskosten geltend machen.
Versicherung:
Aus der Altersvorsorge per Riester-Sparplan lässt sich ab Januar mehr Geld in eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit und die Absicherung für Hinterbliebene stecken. Statt bisher 15 Prozent können fortan bis zu 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge - maximal aber 2100 Euro je Förderberechtigtem - für die übrigen Versicherungen eingesetzt werden. Zur Rürup-Rente kann ab 2014 eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgeschlossen werden.
Verkehr:
Dafür gibt es ab 1.2. 2014 Punkte in Flensburg: Z.B. 1 Punkt bei Ordnungswidrigkeiten ab 70 € – Bspl: Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder mehr als 20 km/h zu schnell fahren in Ortschaften. 2 Punkte bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, sowie bei Straftaten. Bspl: bei Rot über die Ampel fahren oder Drängeln. 3 Punkte bei Straftaten mit Entziehung des Führerscheins – Bspl: Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung oder Fahren im Vollrausch (ab 3,0 Promille). Wer in Zukunft bei einem Verkehrsdelikt erwischt wird, bekommt maximal drei Punkte aufgebrummt (bisher sieben). Doch dafür ist der Führerschein ab 2014 schon bereits mit 8 Punkten weg und nicht mehr mit 18 Punkten wie bisher. Es bleibt dann nur der Weg über die MPU, um den Führerschein wieder zu bekommen.
Anders als bisher soll bei der Beurteilung der Eignung zur Teilnahme am Verkehr nicht mehr die Höhe des Punktestandes sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Einträge. Mit dieser neuen Fokussierung will man vor allem notorische Verkehrssünder erwischen und aus dem Verkehr ziehen. Für notorische Rowdy entfällt ab 2014 zudem die Option, durch irgendwelche Seminare das Punktekonto zu reduzieren und sich damit wieder zurück auf die Straße zu mogeln.
Keine Eintragungen ins Punkteregister bei folgenden Straftaten: Beleidigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Kfz-Haftpflicht, Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot), Unfallflucht nach Parkrempler (sofern ohne Fahrverbot), Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot).
Keine Eintragungen bei diesen Ordnungswidrigkeiten: Darunter unberechtigtes Befahren der Umweltzone, Kennzeichen unleserlich, Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage,Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw.
Löschung alter Punkte: Gelöscht werden nur Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die nach dem neuen System nicht mehr eingetragen werden. Wer also einen Punkt bekommen hat, weil er mit fehlender Plakette in eine grüne Umweltzone fuhr oder einem anderen den Vogel gezeigt hat, darf sich über die Löschung dieses Eintrages aus der Flensburger Sünderkartei ab Mai 2014 freuen. Mit dem Wegfall der Punktevergabe für kleinere Ordnungswidrigkeiten werden auf der anderen Seite die Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße erhöht. Beispiele: Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.
Einige Verkehrsverstöße werden mit der Punktereform teurer: Handynutzung: 60 Euro statt 40 Euro, Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro statt 40 Euro, Vorfahrtverstoß: 70 Euro statt 50 Euro, Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich: 60 Euro statt 40 Euro, TÜV überzogen - um mehr als acht Monate: 60 Euro statt 40 Euro. Alle bisher registrierten Punkte werden auf das neue System umgerechnet.
Silbermünzen:
Sie werden ab dem 1.1. teurer. Beim Kauf werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, nicht mehr wie bislang der ermäßigte Satz von sieben Prozent.
Grundsicherung:
Der Hartz-IV-Regelsatz steigt von 382 Euro auf 391 Euro. Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder erhöhen sich anteilig.
Freizügigkeit:
Rumänen und Bulgaren dürfen ab Januar uneingeschränkt in Deutschland und den anderen EU-Staaten arbeiten. Die Übergangsbestimmungen, die für diese beiden Länder galten, laufen aus.
Autor:Caro Dai aus Essen-Werden |
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