1. Mai: Traditionelles Tanzvergnügen unter Beobachtung

Dass Jugendliche und junge Erwachsene oftmals bis zum Umfallen Alkohohl trinken, ist bekannt und wird allenthalben beklagt. Die Stadtverwaltung bemüht sich seit Jahren, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, gerade am Vorabend des 1. Mai. Bedienstete des Fachdienstes Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr werden selbst auf das traditionelle Tanzvergnügen verzichten und stattdessen im gesamten Stadtgebiet Jugendschutzkontrollen durchführen und eine Auge haben auf Gewerbetreibende.

Wer Alkohohl verkaufe oder ausschenke, sagt man im Rathaus, müsse sich an die Vorschriften halten und sich nöti-genfalls den Ausweis der Kunden beziehungsweise Gäste zeigen lassen. Verstöße gegen die Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz würden mit Bußgeldern geahndet. Minderjährige werden auf der Straße, in Parkanlagen oder an sonstigen Treffs kontrolliert. Nicht legitimierte Alkoholika werden vor Ort sichergestellt und entsorgt.

„Die Dienstkräfte sind befugt, Personen und Sachen zu durchsuchen. Das gilt auch in den Fällen, wenn der Verdacht besteht, dass Jugendliche selbst gemixte Getränke bei sich haben“, erklärte die Stadtpressestelle. Abgabe und Verzehr von Bier und weinhaltigen Getränken sind ab 16 Jahre erlaubt, bei branntweinhaltigen Getränken erst ab 18. Alkoholisierte Jugendliche oder Kinder werden gegebenenfalls einstweilen in Obhut genommen.

Die Erziehungsberechtigten werden dann informiert und müssen ihre Sprösslinge abholen. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass der Stadtpark, auch für Erwachsene, quasi ein Trockendock und Alkohohl dort absolut tabu ist. Die Bediensteten werden darüber hinaus überall auf Musik achten, die in unzulässiger Weise Nachbarn von Veranstaltungsorten stört.

Autor:

Günter Hucks aus Dinslaken

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