Wahl der Jugendschöffinnen / Jugendschöffen in Voerde

Presseinformation zur Wahl der Jugendschöffinnen / Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 – 2018

In diesem Jahr steht turnusgemäß die Wahl der Jugendschöffinnen / Jugendschöffen für das Amtsgericht Dinslaken und die Strafkammern des Landgerichts Duisburg für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 wieder an.

Parteien, Kirchen, Verbände und Vereine werden daher in Kürze von der Stadt Voerde in einem gesonderten Schreiben gebeten, geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Selbstbewerber – also Bürgerinnen und Bürger der Stadt Voerde, die über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen und sich auf eigene Initiative bewerben möchten – können sich bis zum 31. März 2013 bei der Stadt Voerde, Frau Ernst, Zimmer 12, Telefon 02855/80539, melden. Dort werden Auskünfte über die Voraussetzungen zur Bewerbung um das Schöffenamt erteilt und Bewerbungsbögen ausgegeben. Der Bewerbungsbogen sowie weitere Informationenkönnen auch im Internet unter www.voerde.de heruntergeladen werden.
Die Jugendschöffinnen / Jugendschöffen werden in der 2. Jahreshälfte auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von 5 Jahren vom Wahlausschuss des Amtsgerichtes Dinslaken gewählt.

Autor:

Maria Müller aus Dinslaken

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