GRÜNE in Dinslaken sehen sich bestätigt
Verwaltung muss in der Vorgehensweise bei der Bebauungsabsicht an der Flurstraße zurückrudern
Die Verwaltung der Stadt Dinslaken hatte für den 12.12.2022 eine Sondersitzung des Planungsausschusses anberaumt, damit vor Jahresende nach §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) über den Bebauungsplan an der südlichen Flurstraße entschieden werden kann. Damit sollte das Regelverfahren umgangen werden, in dessen Verlauf sowohl eine Umweltprüfung notwendig ist, als auch eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden muss. In dem angestrebten beschleunigten Verfahren – so die Verwaltung – könne die Änderung des Flächennutzungsplans rein „redaktionell“ erfolgen. Widerstand gegen diese Vorgehensweise gab es damals auch von vielen Anwohner*innen, die sich in der Bürgerinitiative „Grüne Lunge Eppinghoven“ klar gegen die geplante Versiegelung der Fläche positioniert und der Verwaltung eine umfangreiche Unterschriftenliste überreicht hatten.
„Gegen dieses beschleunigte Verfahren sowie die Bebauungspläne an dieser Stelle haben wir GRÜNE uns von Anfang an vehement gewehrt. Es liegen jetzt schon Gutachten vor, die zeigen wie ökologisch wertvoll diese Fläche ist. Mit diesem übereilten Beschluss, der klar der Intention des Integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Dinslaken aus dem Jahr 2018 widerspricht, werden die Ideen einer klimagerechten Stadtplanung konterkariert. Um informiert entscheiden zu können, wo in Dinslaken gebaut werden kann und vor allem wie fehlen uns weiter der Masterplan Grün, eine aktualisierte Wohnbedarfsplanung und das Verkehrskonzept an der Flurstraße“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Beate Stock-Schröer. „Wir werden weiterhin die Bebauung und die Flächennutzungsplanänderung an der Flurstraße ablehnen, denn indem wir Ackerflächen mit Einfamilienhäusern für Besserverdienende zupflastern, lindern wir die in Dinslaken viel zitierte Wohnungsnot nicht“.
Kerstin Engel, Mitglied im Planungsausschuss ergänzt: „Wir sehen uns nun vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 bestätigt. Das stellt in seinem Urteil fest, dass §13b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Der Verzicht auf eine Umweltprüfung, wie er im beschleunigten Verfahren angestrebt wird, entspricht folglich nicht den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs. Dieser fordert die Gewährleistung, dass erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sind. Die juristisch notwendige Überführung in ein Regelverfahren bestätigt uns und untermauert die Bedeutung der eingeforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen inklusive einer kritischen Reflexion über Flächenversiegelungsmaßnahmen. Gleichzeitig schwächt die Notwendigkeit dieser 180°-Wendung unser Vertrauen in die Verwaltung, da nun auch bei anderen städtebaulichen Maßnahmen die Rechtssicherheit der Verwaltungsvorlagen nicht mehr vorausgesetzt werden kann.“
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