Verbraucher-Fragen und -Ängste im Focus

Informationen der verbraucherzentrale NRW/Dinslaken zur Reaktorkatastrophe in Japan:

Die unermesslichen Zerstörungen durch Erdbeben und Tsunami und das sorgenvolle Atemanhalten ob des bevorstehenden „Super Gaus“ in Fukushima – die Katastrophe in Japan ängstigt Verbraucherinnen und Verbraucher auch hierzulande. Zu den wichtigsten Fragen der letzten Tage hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Empfehlungen zusammengestellt:

Wem Spenden?

Das Deutsche Institut für soziale Fragen (DZI) rät, Spenden nur über Hilfsorganisationen zu leisten, die über gute Verbindungen zu japanischen Partnerorganisationen verfügen. Erste betrügerische Versuche, aus der Not der Menschen Kapital zu schlagen, gab es bereits mit einer dubiosen Aufforderung an Tageszeitungen, Spendenaufrufe zu schalten. Aktuelle Empfehlungen sowie Namen und Kontoverbindungen seriöser Spendenorganisationen, die die von der Naturkatastrophe betroffenen Menschen in Japan unterstützen, bietet das DZI auf seiner Internetseite unter www.dzi.de. (Erschienen im Niederrhein Anzeiger KW 12/11).

Reisen nach Japan?

Wer eine bereits gebuchte Reise nach Japan nicht antreten will, kann den Vertrag nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wegen höherer Gewalt kündigen. die verbraucherschutzorganisation folgt damit den empfehlungen des auswärtigen Amtes, das aufgrund der aktuellen Lage davor warnt, sich im Krisengebiet im Nordosten der Insel Honshu aufzuhalten. Von nicht erforderlichen Reisen nach Japan wird abgeraten.
Bei höherer Gewalt gilt grundsätzlich: Kunden können gebuchte Pauschalreisen kostenlos stornieren, die sonst üblichen Stornierungspauschalen dürfen nicht erhoben werden. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist auch dann möglich, wenn Urlauber die Pauschalreise bereits angetreten haben. Dann muss der Kunde bereits erbrachte Reiseleistungen selbst bezahlen. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen müssen jedoch erstattet werden. Sorgt die vorzeitige Abreise für zusätzliche Kosten, weil zum Beispiel der nächste Flug teurer ist als der eigentlich gebuchte, teilen sich Urlauber und Veranstalter die Mehrkosten je zur Hälfte.

Gefahr bei Lebensmitteln?

Seit dem 16. März 2010 lässt das nordrhein-westfälische Umweltministerium an den drei Grenzkontrollstellen (Flughäfen in Düsseldorf und Köln sowie der Hafen in Duisburg) Lebensmittel, die aus Japan kommen, auf radioaktive Belastung hin zu überprüfen. Eine reine Vorsichtsmaßnahme – zurzeit gibt es keine Hinweise auf eine Strahlenbelastung. Bei Lebensmitteln aus Japan oder dem asiatischen Raum, die hierzulande bereits in den Regalen stehen, bestehen keinerlei Bedenken. Aus Japan werden vor allem Fische und Meeresfrüchte – auch aus Aquakulturen – oder Spezialprodukte wie Algen und Würzsoßen importiert. Sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch für Importe aus Drittländern: Für Lebensmittel, die im Handel verkauft werden, gelten Höchstwerte für die radioaktive Belastung. Gemeinhin werden Lebensmittel nur stichprobenartig auf ihre radioaktive Belastung hin geprüft – Produkte aus Drittländern, die durch den Tschernobyl-Unfall besonders betroffen wurden, wie zum Beispiel Pilze aus der Ukraine, werden zu 100 Prozent kontrolliert.

Jodtabletten horten?

Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesapothekerkammer raten Bürgerinnen und Bürgern hierzulande dringend davon ab, aus Sorge vor einer möglichen Strahlenbelastung vorbeugend Jodtabletten einzunehmen. Insbesondere bei Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen, Asthma, Allergien sowie Menschen über 45 kann die Einnahme erhebliche Nebenwirkungen zeigen. Die Einnahme hochdosierter Jodtabletten ist nur für Bewohner in den direkt betroffenen Zonen um die havarierten Atomkraftwerke sinnvoll – es verringert die Gefahr von Schilddrüsenkrebs.
Angesichts der 9.000 Kilometer Entfernung und meteorologischer Einflüsse ist eine vergleichbare Belastung hierzulande ausgeschlossen .
Die Abschaltung älterer Atomkraftwerke hierzulande wird nicht dazu führen, von nun an zeitweise im Dunkeln sitzen zu müssen. Aber Strom zu sparen ist ein wichtiger Beitrag, um den Energiebedarf zu senken. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW geben hierzu hilfreiche Tipps – von der energiesparenden Nutzung bis hin zur Anschaffung stromsparender Geräte.

Wechsel zu Ökostrom?

Wer fortan mit Ökostrom seine persönliche Energiewende einleiten will, kann aus einer Vielzahl von Ökostromtarifen auswählen. Doch Vorsicht: Zum einen ist der Begriff keine geschützte Produktbezeichnung, wie es diese zum Beispiel für Biolebensmittel gibt. Empfehlenswerte Ökostromtarife zeichnen sich also dadurch aus, dass der Anbieter zum Beispiel in eine Windkraft- oder Solaranlage investiert, die ohne sein Engagement nicht gebaut würde oder wirtschaftlich arbeiten könnte. Dieser Zusatznutzen wird durch entsprechende Labels zertifiziert: Das ok-Power-Label, das Grüner-Strom-Label und EcoTopTen-Stromprodukte bieten Hilfestellung, dass ambitionierte Anforderungen an grünen Strom eingehalten werden. (Die Stadtwerke Dinslaken (Tel. 02064- 605-153) bieten regenerativen Strom unter: „Mein Heim - StromÖko“ an.

Zusätzliche Informationen gibt es in der Beratungsstelle Dinslaken der Verbraucherzentrale NRW, Duisburger Str. 21, Tel. 02064 15379 oder im Internet unter http://www.vz-nrw.de/japan.

Autor:

Caro Dai aus Essen-Werden

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