Sabine Weiss: Pressemitteilung zur Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes
Sabine Weiss: „Koalition beschließt mehr Schutz für Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen – Das ist ein Meilenstein für mehr Qualität im Kinderschutz“
Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet.
„Das Gesetz ist ein Schutzschild, um Kinder besser gegen Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen“, so Sabine Weiss.
Zukünftig müssen alle hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in der Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Träger der Jugendhilfe müssen bei ehrenamtlichen Mitarbeitern festlegen, für welche Tätigkeiten ebenfalls ein solch erweitertes Führungszeugnis notwendig ist.
Familienhebammen sollen zukünftig sogenannte Risikofamilien im ersten Lebensjahr ihres Kindes intensiv betreuen und unterstützen und im Falle von Überforderung einschreiten. Zudem sollen in einem Netzwerk zum präventiven Schutz alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte und Polizei – zusammenwirken. Das Gesetz verbessert auch die Zusammenarbeit der Jugendämter.
„Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz. Denn wir setzen nicht nur auf Intervention, sondern gleichermaßen auf Prävention“, so Sabine Weiss: „Ich hoffe, dass der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss, sich nicht gegen mehr Sicherheit und Qualität im Kinderschutz stellen wird.“
Autor:Sabine Weiss aus Dinslaken |
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