NICHT MIT UNS! UNNÖTIGE DICHTHEITSPRÜFUNG

In Nordrhein-Westfalen sind rund zweihunderttausend Kilometer private Abwasserleitungen mit der öffentlichen Kanalisation verbunden. Nach dem Landeswassergesetz müssen die Grundstückeigentümer dafür sorgen, dass aus den Abwasserrohren kein verschmutztes Wasser ins Erdreich gelangt.
Dichtheitsprüfungen von Abwasserrohren sind sicherlich sinnvoll. Allerdings muss die tatsächliche Verschmutzung durch häusliche Abwässer belegt werden. Industrieabwässer und durch die Landwirtschaft sind wesentlich schädlicher für die Böden.
Die Dichtheitsprüfung der Rohre ist im § 61a Landeswassergesetz NRW vorgeschrieben. Offenbar haben sich weder alle Kommunen noch die privaten Hauseigentümer an diese Vorschrift gehalten. Der Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zum Nutzen. Für viele Privatpersonen mit kleinem Haus- oder Wohnungseigentum entsteht eine vollkommen unzumutbare finanzielle Belastung.
Die Linksfraktion hat im Dezember für eine sofortige Aussetzung und für eine bundeseinheitliche, sozialverträgliche und gleichzeitig auch ökologisch-sinnvolle Gesetzesnovellierung gestimmt.
Ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat ergeben, dass der Paragraph § 61a LWG verfassungswidrig ist. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bleibt maßgeblich. Die Länder können auch keine von der Bundesebene abweichenden Regelungen beschließen, weil das Grundgesetz „stoff- und anlagebezogene Regelungen“ von einer Abweichungskompetenz ausnimmt. Darüber hinaus verstößt § 61a LWG in mehrfacher Hinsicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.
Der Wunsch vieler Bürger und Bürgerinnen ist die Aussetzung des Vollzugs des § 61a Landeswassergesetz NRW, bis es eine bundeseinheitliche Regelung gibt.
Das fordert auch DIE LINKE!
Am 13. Mai DIE LINKE wählen!
Mehr Infos unter: http://www.dielinke-nrw.de/fileadmin/kvwebsites.material/Flyer.pdf/linkenrw_ltw2012_flyer_dichtheitspruefung.pdf

Autor:

Sascha Wagner aus Dinslaken

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