Städtisches Vorkaufsrecht
Nach drei Minuten vorbei: Beschluss in Dinslakener Sondersitzung gefasst
Am vergangenen Donnerstag kamen in Dinslaken der Hauptausschuss und der Stadtrat zu Sondersitzungen zusammen.
Sie befassten sich mit dem Erlass einer Vorkaufssatzung der Stadt für das Gewerbe- und Industriegebiet nördlich der Thyssenstraße. Das Baugesetzbuch sieht eine solche Möglichkeit vor.
Das besondere Vorkaufsrecht ist ein Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs und dient der Sicherung städtebaulicher Maßnahmen. So kann die Stadt frühzeitig in die Lage versetzt werden, Grundstücke mit dem Ziel kaufen zu können, die späteren städtebaulichen Maßnahmen leichter durchzuführen.
Das Gewerbe- und Industriegebiet nördlich der Thyssenstraße weist erhebliche Mängel in der Erschließung und in der Nutzung einzelner Grundstücke auf. Durch die Aufgabe der Produktion des Unternehmens MCS im Jahr 2013 ist eine rund acht Hektar große industrielle Brachfläche entstanden. Die Stadt will, dass brachliegende Flächen einer neuen gewerblichen Entwicklung zugeführt und leistungsfähig erschlossen werden.
Gebiet nordöstlich der Thyssenstraße ist eines der ältesten Industriegebiete Dinslakens
Das Gebiet nordöstlich der Thyssenstraße ist eines der ältesten Industriegebiete Dinslakens. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Dinslakener Innenstadt. Im Umfeld des Standortes haben gewerbliche und industrielle Unternehmen ihren Sitz.
Ganze 180 Sekunden, sagt Stadtsprecher Marcel Sturm, habe die Sondersitzung gedauert. Mehrheitlich stimmten die Mitglieder sowohl von HA als auch vom Rat der Stadt für die Vorlage mit der Nummer 1861. Es handelte sich also nur noch um eine rein formale Angelegenheit.
Am 21. Dezember ist ein neues Amtsblatt erschienen. Es informiert über die „Vorkaufssatzung der Stadt Dinslaken für das Gewerbe- und Industriegebiet nördlich der Thyssenstraße“. Einsehbar ist das Amtsblatt auch online.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.