Städtische Beteiligungen
GRÜNE fordern, dass die Vorsitze in den Aufsichtsräten in der Hand der Verwaltung bleiben

Die GRÜNE Fraktion und Fraktionsvorsitzender Niklas Graf fordern, dass die Vorsitze in Aufsichtsräten in der Hand der Verwaltung bleiben. SPD, CDU und UBV hatten mehrheitlich entschieden, dass der oder die Bürgermeister*in nicht mehr "qua Amt" den Vorsitz inne hat. | Foto: GRÜNE Dinslaken
  • Die GRÜNE Fraktion und Fraktionsvorsitzender Niklas Graf fordern, dass die Vorsitze in Aufsichtsräten in der Hand der Verwaltung bleiben. SPD, CDU und UBV hatten mehrheitlich entschieden, dass der oder die Bürgermeister*in nicht mehr "qua Amt" den Vorsitz inne hat.
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Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in Dinslaken, Niklas Graf, äußert sich nach dem Hauptausschuss am 03.07.23 in welchem der neue Antrag von SPD, CDU und UBV vom 28.06.23 kurz vor der Hauptausschusssitzung zurückgezogen wurde. Dieser Antrag fordert die Verwaltung auf, zu den Entscheidungen der Ratssitzung am 20.06.23 sinngemäße Ergänzungsvorlagen für alle Gesellschaftsverträge der Stadt Dinslaken vorzubereiten und im September 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

„Die Verwaltung wird nun, anders als erwartet, zunächst nur beauftragt, die Änderungen der Gesellschaftsverträge aus der Ratssitzung vom 20.06.23 zu DIN-Event, DIN FLEG, ProZent und den Stadtwerken zu ändern. Die Bürgermeister*innen unserer Stadt werden nun zukünftig nicht mehr automatisch den Vorsitz in diesen Gremien haben. Aktuell ist zu befürchten, dass die Vorsitze im Privaten ausgekungelt werden und sich nicht an fachlicher Expertise im Sinne unserer Stadt orientiert wird.

Neben dem finanziellen Schaden, den das für Dinslaken bedeutet (ca. 40-50.000€ pro Jahr), verlieren die städtischen Beteiligungen dadurch ihre Neutralität. Dem oder der Vorsitzenden obliegt inhaltlich eine große Einflussnahme. So können gerade in der Vorbereitung der Sitzung thematische Schwerpunkte gesetzt werden und die Richtung der Diskussionen, aber auch überhaupt erst ihre Ansetzung in Zukunft von politischen Akteuren bestimmt werden.

Gleichzeitig ermöglichen sich die Mehrheitsfraktionen, kurzfristige Sitzungen ohne Zeitverzug einberufen zu können – je nach Ladungsfrist also in wenigen Tagen oder bis zu zwei Wochen. Welche Intention dahinter liegt, haben die drei Fraktionen bisher nicht erläutert. Aus neutraler Perspektive – vielleicht sogar selbst für die eigenen roten, schwarzen oder blauen Nachfolger*innen – nur bedingt nachvollziehbar.

Ohne dem kleinen Stadtwerke-Aufsichtsrat-Kreis von Kollegen von SPD, CDU und UBV – Kolleginnen sind in den bezahlten Aufsichtsräten so gut wie nicht vertreten – zu nahe treten zu wollen, ist gerade das Knowhow, den thematischen, verwaltungs- und unternehmensbezogenen sowie prozessualen Überblick zu haben in erster Linie in der Verwaltung zu finden. Gerade deswegen fordern wir weiterhin, dass die Vorsitze der jeweiligen Gremien auch wenigstens von den Beigeordneten aus den jeweiligen Fachbereichen besetzt werden.”

Die GRÜNE Fraktion werde die Mehrheit akzeptieren, aber appelliert an alle in dieser Sache mehrheitlich handelnden Fraktionen, an die Konsequenzen bei der nächsten Wahl zu denken. Die Menschen der Stadt Dinslaken würden sich zukünftig die Fragen stellen oder sich jetzt schon fragen: Wer kriegt das Doppelte für den Vorsitz? Welche Personen profitieren davon im Einzelnen? Wer wirtschaftet in die eigenen Taschen? Und: Hätte es keine andere Lösung gegeben?

Ziel von Politik und gemeinsamer Auftrag aller demokratischen Parteien müsse es sein, sachorientiert, personenunabhängig und jederzeit sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Autor:

GRÜNE Dinslaken aus Dinslaken

Duisburger Str. 50, 46535 Dinslaken
+49 2064 15248
Webseite von GRÜNE Dinslaken
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