Corona-Inzidenz steigt auf 452,6
Dinslakener Stadtverwaltung mahnt geltende Regeln bei öffentlichen Treffen an

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Die Corona-Inzidenz in Dinslaken steigt nach Angaben der Stadt auf den bedenklichen Wert von bei 452,6 (vorher: 429,4). Dies entspricht 57 gemeldeten Neuerkrankungen innerhalb eines Tages.

Zudem ist Dinslaken eine der Städte am unteren Niederrhein, in denen immer wieder so genannte "Corona-Spaziergänge" stattfinden. Dies nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, eine entsprechende Pressemitteilung zu versenden. In dieser heißt es:

Maskenpflicht bei Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen im Freien ohne Zugangskontrollen gilt ab sofort grundsätzlich eine Maskenpflicht. Auf diese Regelung in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW weist die Stadt Dinslaken hin. Die landesweite Regelung sieht vor, dass mindestens eine medizinische Maske getragen werden muss, wenn auch Personen ohne Test- oder Immunisierungsnachweis teilnehmen können. Wenn es nur Zugang für getestete oder immunisierte Personen gibt, dann gilt diese Maskenpflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Im Fall, dass ausschließlich immunisierte Personen Zugang haben, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske, empfohlen wird die Maske aber dennoch.

Diejenigen Personen, die für die Veranstaltung oder Versammlung verantwortlich sind, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die geltenden Regelungen informieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinweisen. Darüber hinaus kontrolliert die Ordnungsbehörde der Stadt Dinslaken im Rahmen ihrer Einsätze die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung. Diese ist auch auf der städtischen Homepage www.dinslaken.de zu finden, wo der genaue Wortlaut der Regelungen nachgelesen werden kann.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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