CDU-Antrag: Entwicklung des Areals der Trabrennbahn für Wohnbauzwecke
Der folgende Antrage wurde heute seitens der CDU-Fraktion eingereicht:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Heidinger,
die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung für die Entwicklung des städtischen Areals der Trabrennbahn die notwendigen planungsrechtlichen Verfahren einleitet, um die Fläche einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Dazu ist u. a. zu prüfen, unter welchen Bedingungen das Pachtverhältnis mit dem Trabrennverein aufgelöst werden kann. Die Verwaltung soll die möglichen zeitlichen Rahmen für die Entwicklung der Fläche aufzeigen und die grundlegenden inhaltlichen Rahmenbedingungen für eine Wohnbaunutzung erarbeiten.
Begründung:
Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der Verwaltung verdeutlicht, dass die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit kostengünstigem und barrierefreiem Wohnraum in Dinslaken bis 2030 eine deutliche Ausweisung von Wohnflächen bedarf. Die im Besitz der Stadt befindliche Fläche der Trabrennbahn wird bereits jetzt im zunehmenden Maße für andere Nutzungen als für den Trabrennsport genutzt. Die Fläche zeichnet sich durch ihre innenstadtnahe Lage und ihre gute Anbindung an Infrastruktureinrichtungen aus. Auch wenn der Trabrennsport viele Jahre ein Aushängeschild der Stadt war, so erscheint der CDU-Fraktion die Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung eine wesentliche gesellschaftliche und politische Aufgabe zu sein.
Es ist zu beobachten, dass das Interesse am Trabrennen von Jahr zu Jahr schwindet. Demgegenüber wächst die Nachfrage nach Wohnraum in der Innenstadt. Gerade im Bereich bezahlbarer Wohnungen muss von einer Wohnungsnot gesprochen werden.
Das Vorhalten von Flächen an der Trabrennbahn zur Ausrichtung weniger Renntage im Jahr steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen der Bevölkerung als Wohnquartier.
Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Entwicklung auch unabhängig von der Regionalplanaufstellung und der geplanten Erarbeitung eines gesamtstädtischen Wohnraumentwicklungskonzeptes entwickelt werden kann.
Aufgrund der Besitzverhältnisse sieht die CDU-Fraktion auch die Möglichkeit, dass bei der Entwicklung der Fläche der Anteil sozial geförderter Wohnanteile auf ein verbindliches Maß festgeschrieben werden kann. Damit würde die Stadt ihr Bestreben nach der gezielten Entwicklung von geförderten Wohnraumanteilen bekräftigen und die grundsätzliche Festschreibung eines Anteils an Sozialwohnungen bei künftigen Entwicklungsvorhaben begründet darstellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Wansing
(Fraktionsvorsitzender)
(Bild: CDU/Dominik Butzmann)
Autor:Fabian Schneider (CDU Dinslaken) aus Dinslaken |
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