Impfstelle Dinslaken zieht in die Neutorgalerie
Weitere Termine ab 14. Dezember buchbar

Die Impfstelle in Dinslaken zieht in die Neutorgalerie, Neutor Platz 14. | Foto: Symbolfoto
  • Die Impfstelle in Dinslaken zieht in die Neutorgalerie, Neutor Platz 14.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Ab Montag, 20. Dezember, zieht die Impfstelle in Dinslaken in die Neutorgalerie, Neutor Platz 14 in Dinslaken. Die Räumlichkeiten befinden sich im ersten Obergeschoss, neben der NanuNana-Filiale. Ab Dienstag, 14. Dezember, 9 Uhr, können Termine für den geänderten Standort gebucht werden. Das nun buchbare Terminkontingent umfasst Termine von Montag, 20. Dezember, bis Donnerstag, 30. Dezember.

Alle Impfstellen des Kreises Wesel sind an folgenden Tagen ganztägig geschlossen:

  • Freitag, 24. Dezember 
  • Samstag, 25. Dezember 
  • Sonntag, 26. Dezember 
  • Freitag, 31. Dezember 
  • Samstag, 1. Januar 

Terminbuchung und Links

Hier geht es direkt zur Terminbuchung: tevis.krzn.de/tevisweb081/. Die Terminbuchung ist mit nur einem Klick auch direkt über www.kreis-wesel.de erreichbar. Durch die Terminvergabe sollen Wartezeiten und Schlangenbildung vermieden werden. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage kann es dazu kommen, dass das Buchungsportal vorübergehend nicht erreichbar ist. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall einfach, die Seite erneut aufzurufen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Termine schnell ausgebucht sein werden. Aktuelle Informationen zu den Impfangeboten des Kreises Wesel, inkl. Öffnungszeiten und Terminvergabe sind zu finden unter www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.

Benötigte Unterlagen

Um Wartezeiten bei allen Impfangeboten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (bei Erst- und Zweitimpfung 2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung, bei Booster-Impfung 2x Einwilligungserklärung-Auffrischungsimpfung) ausgedruckt und ausgefüllt sowie den Impfausweis und ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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