Kreis Wesel: Neue Termine und Orte
Morgiges Impfangebot

Auch morgen finden Interessierte Impfangebote an verschiedenen Stellen im Kreis Wesel. Foto: LK-Archiv
  • Auch morgen finden Interessierte Impfangebote an verschiedenen Stellen im Kreis Wesel. Foto: LK-Archiv
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An den vier Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers und Wesel sind Erst- und Zweitimpfungen am Donnerstag, 6. Januar, ohne Terminvereinbarung möglich.

An diesem Tag gibt es im Kreis Wesel folgende Möglichkeiten, sich impfen zu lassen:

Mobile Impfung in Xanten-Marienbaum
Das mobile Impf-Team des Kreises Wesel steht von 14 bis 19 Uhr auf dem Parkplatz NETTO-Markt, Kalkarer Straße 17 in Xanten. In diesem Rahmen können auch Kinder ab 12 Jahren gemäß STIKO-Empfehlung geimpft werden. Verimpft wird ein mRNA-Impfstoff.

Impfstelle in Dinslaken
Am Standort in Dinslaken, Neutorgalerie 1. OG, Neutor Platz 14 in Dinslaken werden von 15 bis 20 Uhr Impfungen durchgeführt. Verimpft wird ein mRNA-Impfstoff.

Impfstelle in Kamp-Lintfort
Am Standort an der Kolkschenstraße 16 / Ecke Moerser Straße in Kamp-Lintfort, werden von 9 bis 14 Uhr Impfungen durchgeführt. Verimpft wird ein mRNA-Impfstoff.

Impfstelle in Moers
Am Standort an der Mühlenstraße 9-11 in Moers werden von 9 bis 19 Uhr Impfungen durchgeführt. Verimpft wird ein mRNA-Impfstoff.

Impfstelle in Wesel
Am Standort an der Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1 in Wesel, werden von 12.30 bis 20 Uhr Impfungen durchgeführt. Verimpft wird ein mRNA-Impfstoff.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, den Impfausweis und die benötigten Unterlagen (bei Erst- und Zweitimpfung: 2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung, bei Booster-Impfung 2x Einwilligungserklärung-Auffrischungsimpfung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter https://kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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