Gedenktag
Gedenken am Volkstrauertag an die Kriegstoten beider Weltkriege
Während der Weimarer Republik wurde der Volkstrauertag zu Ehren der Toten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hatte 1919 den Vorschlag zu diesem Gedenktag gemacht. 1922 wurde die erste Gedenkstunde dazu abgehalten. Nach sehr variablen Terminen dieses Gedanktages wurde erst Anfang der 50iger Jahre der Volkstrauertag auf den vorletzten Sonntag des Kirchenjahres festgelegt und das Ehrengedenken auf die Toten des Zweiten Weltkrieges ausgeweitet. Es ist ein nationaler Gedenktag, kein gesetzlicher Feiertag.
Autor:Regine Hövel aus Dinslaken |
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