Tote bei Brand in Wuppertal kein Einzelfall
Rauchmelder retten Leben
In der Nacht zum 21.02.2020 brannte es in der Schäferstraße in Wuppertal mit tödlicher Folge für eine Frau. Die genaue Todesursache und Identität werden noch ermittelt. Ein Zusammenhang mit dem Brand ist jedoch naheliegend. Eine weitere Person wurde samt Hund durch die Feuerwehr gerettet.
Die verstorbene Person war höchstwahrscheinlich die Bewohnerin, die dann 58 Jahre alt gewesen ist. Ein Alter, in dem die meisten Menschen noch gut aus dem Bett und ins Freie kommen, wenn der Rauchmelder dröhnt. Zugleich verstarb diese Person im Erdgeschoss, womit die Flucht aus den Flammen eine Kleinigkeit geworden wäre.
Rauchmelder retten Leben
Es ist an dieser Stelle nicht bekannt, ob im abgebrannten Haus Rauchmelder angebracht waren oder ob möglicherweise bereits Kohlenstoffmonoxid die verstorbene Frau betäubte. Neben Rauchmeldern gibt es auch Melder für Kohlenstoffmonoxid.
Seit dem 01.04.2013 sind Eigentümer oder Bewohner zur Anbringung von Rauchmeldern in Neubauten verpflichtet. Für Altbauten besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. In jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer oder Flur, der als Fluchtweg genutzt werden kann, muss es wenigstens einen dieser Rauchmelder geben.
Laut Gesetzeslage für NRW müssen die Bewohner oder eben Besitzer vom Rauchmelder deren Anbringung und Wartung übernehmen, wenn nicht der Eigentümer/Vermieter diese Pflicht bis zum 31.03.2013 übernommen hat. Diese Formulierung ist etwas schwammig, sowie bei jeder Neuvermietung die Regelung neu auszuhandeln wäre.
Kein Rauchmelder, kein Versicherungsschaden
Im tragischen Fallbeispiel kam eine Person ums Leben, so schlimm kommt es meist nicht. Aber auch dann ist ein Wohnungsbrand ärgerlich – wer kommt für die Kosten auf? Leider wird ein Gutachter die Brandursache prüfen und auch feststellen, ob ein Rauchmelder angebracht war. Wenn nicht, kann die Versicherung auf fahrlässige Mängel plädieren und sich der Zahlung entziehen.
Wer eine Wohnung vermietet, sollte es also nicht dem Mieter überlassen. Im schlimmsten Fall stirbt dieser beim Brand und kann nicht mehr für seine Nachlässigkeit belangt werden. Außerdem stünde Wort gegen Wort und ob man sein Recht durchsetzen kann, liegt immer auch daran, ob der Richter guten oder mäßigen Kaffee hatte.
Mieter wünschen keine Begehung der Wohnung, Vermieter sparen sich den Kontrollbesuch ebenfalls gerne. Wer als Vermieter sicher sein möchte, müsste also einen Schriftsatz aufstellen und sich unterschreiben lassen. Zu entnehmen wäre, dass der Mieter die Rauchmelder kauft, anbringt und wartet. Das würden viele Mieter nicht machen, weswegen der Vermieter diese Rauchmelder dem Mieter schenkt oder bereits anbringt und mit dem Schriftsatz überträgt. Der Mieter kümmert sich laut Schriftsatz selber um seine Rauchmelder. Der Vermieter muss nicht jedes Jahr in die Wohnung, um einmal den Kontrollknopf zu drücken oder zu prüfen, dass der Rauchmelder noch funktionsfähig angebracht an der Decke hängt.
Rauchmelder anbringen
Rauchmelder gibt es für ein paar Euro im Handel, besser ist es, wenigstens um 10 Euro für ein Markenprodukt zu investieren. Aus Gesichtspunkten der Sicherheit sind die Batterien fest verbaut. Dann kann sie keiner für die Fernbedienung entnehmen. Das bedeutet, dass Rauchmelder alle 10 Jahre zu erneuern sind.
Es gibt Rauchmelder, die an die Decke geklebt werden können – und mit Pech irgendwann runterkommen. Man sollte wenigstens ein 5-6 mm Loch in die Decke bohren und den Rauchmelder anschrauben. Dieser hat Öffnungen, Rauch würde eindringen und dann einen kontrollierenden Lichtstrahl unterbrechen. Das würde den Alarm auslösen, der Leben retten kann.
Der Rauchmelder soll mitten im Raum unter die Decke hängen und zu allen Seiten wenigstens 50 cm Platz haben. In den Räumen darf nicht geraucht werden, es darf auch ansonsten kein Rauch auftreten, der leider die Funktion nach und nach beeinträchtigt und Fehlalarme auslöst. In der Küche oder dem Kaminzimmer sollte also kein Rauchmelder, sondern bei genutzter Ofenheizung ein Melder für Kohlenmonoxid hängen.
Einmal im Jahr wird die Kontrolltaste gedrückt, um zu prüfen, ob der Rauchmelder noch funktioniert, das ist eigentlich schon alles.
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Nach und nach etablierte sich die Pflicht zum Rauchmelder in ganz Deutschland. Laut Statista.com gab es in Deutschland 2000 noch 475 Tote durch Rauch, Feuer und Flammen, im Jahr 2016 waren es noch 325 Verstorbene. Ob es sich dabei ausschließlich um Wohnungsbrände handelt, ist dem kostenlosen Zugang nicht zu entnehmen.
Quelle:
de.statista.com
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/760549/umfrage/tote-durch-rauch-feuer-und-flammen-in-deutschland/
Der Gesetzestext für NRW:
recht.nrw.de
Autor:Robert Brungert aus Essen | |
Webseite von Robert Brungert |
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