Betrug durch Unterlassen (§ 263 StGB)
Strafantrag gegen Jobcenter-Geschäftsführer
Vorweg. Ich bin dankbar für die Meinungsfreiheit, die mir das Grundgesetz derzeit noch einräumt und auch für die Freiheiten, die mir als Bürgerreporter seit mehr aus 10 Jahren in mehr als 1380 Beiträgen eingeräumt wurden. Mit meinen oft unbequemen Themen habe ich weit mehr als 1 Million Leser erreichen können (Millionen-Bande). Und in all den Jahren, habe ich nur vereinzelt Kritik an meinen Formulierungen als hilfreiche Korrektur erleben dürfen.
Artikel 5. (1) GG
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Konstantin Wecker - Die Gedanken sind frei - Songs an einem Sommerabend 2015
Gleiches Recht für alle?
Und während in den vergangenen Jahren Hunderte von Leistungsberechtigten durch das Jobcenter Märkischer Kreis mit Ordnungswidrigkeitenverfahren & Strafanzeigen überzogen und verurteilt wurden, weil sie sich nicht zu wehren wußten, nehmen die Verantwortlichen des Jobcenters das Recht immer wieder in die eigene Hand.
Die nicht unerheblich hohe Zahl erfolgreicher Widersprüche und Klage zeigen unübersehbar klar die unzureichende Qualitätssicherung des Jobcenters. Dabei ist zu bedenken, dass nur eine äußerst geringe Personenzahl überhaupt wagt die Bescheide des Jobcenters zu bewerden.
Erst in der letzten Woche zahlte eine Leistungsberechtigte ein "Bußgeld" in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, weil Sie in dem Schreiben des Jobcenters etwas vor "Erzwingungshaft" gelesen . . . Aber Einschüchterung ist wie Schutzgelderpressung und keine Zeichen von Rechtstaatlichkeit.
Strafantrag KDU wegen Betrug durch Unterlassen
Am 20.12.2023 stellte ich Antrag auf Strafverfolgung gegen Geschäftsführer/in des Jobcenter Märkischer Kreis und den Fachressortleiter Soziales des Märkischen Kreises.
Die Linkspartei hatte im Rahmen einer kleinen Anfrage eine deutschlandweite Wohnkostenlücke abgefragt, die in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit auffällig geworden war. Dabei geht es um eine Lücke zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten für etwa 300 Jobcenter deutschlandweit.
Meine eigene Auswertung für den Märkischen Kreis verdeutlicht die massiven Vermögensschäden für betroffene Leistungsberechtigte seit 2015.
Die Differenz liegt inzwischen bei mehr als 16 Millionen Euro, die zu einem Teil als Mietkosten auf Leistungsberechtigte abgewälzt worden waren, obwohl es dafür nie eine rechtsgrundlage gegeben hatte. Aber prüfen Sie selbst:
tatsächliche und anerkannte KdU im Märkischen Kreis 2015-2023
➜ Betrug durch Unterlassen und vorsätzliche Täuschung (§ 263 StGB)
➜ Amtsanmassung (§ 132 StGB)
➜ Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB)
Die strafrechtliche Prüfung liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Hagen. Trotz Erinnerung verweigerte mir die Staatsanwaltschaft bisher die Nennung des Aktenzeichens.
Für mich als juristischen Laien weist der Strafbefehl im Titelbild deutlich in die Richtung "Betrug durch Unterlassen".
Leider hatte meine Fachaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium NRW zum Umgang mit Unterkunftskosten im SGB II & XII im Märkischen Kreis vom 25.03.2023 keine korrigierenden Auswirkungen.
Zum Januar 2024 hat das Jobcenter Märkischer Kreis weitere Mietsenkungsverfahren eingeleitet.
Die Rechtsprechung des LSG NRW wird wieder ignoriert.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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