Neue "100%-Sanktionen"
SG Karlsruhe: Versagungsbescheide des Jobcenters wegen fehlender Mitwirkung rechtswidrig!
"Es gibt eine neue aufsehenerregende Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe zu Versagungs- oder Entziehungsbescheiden bei Bezug von Bürgergeld / Hartz4.
1. Entziehungs- oder Versagungsbescheide
Menschen, die Hartz4/Bürgergeld beantragt haben oder bereits beziehen, werden von den Jobcentern regelmäßig aufgefordert, zahlreiche Unterlagen vorlegen.
Erfolgt diese Mitwirkung nicht so wie sich das Jobcenter das vorstellt, wird häufig ein Versagung- oder Entziehungsbescheid erlassen, mit dem die Leistungen aufgrund mangelnder Mitwirkung entzogen werden.
Dies ist auch deshalb problematisch, weil die angeforderten Unterlagen in vielen Fällen bereits (mehrfach) eingereicht worden sind, das Jobcenter diese aber verloren hatte.
2. Die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe
Das Sozialgericht Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22 entschieden, dass diese Bescheide, mit denen regelmäßig 100% der Leistungen entzogen werden, nur ausnahmsweise rechtmäßig sein können.
SG Karlsruhe: Versagungsbescheide des Jobcenters wegen fehlender Mitwirkung rechtswidrig
Sozialgericht Karlsruhe gesteht unverzeihliches Versagen ein
Das verdient aufrichtigen Respekt.
"Das ist ein Novum: “Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen” und erklärt damit den Entzug des Regelsatzes einer Bürgergeld-Berechtigten für absolut rechtswidrig.
Dabei scheute sich das Gericht auch nicht, einen Rundumschlag von anderen Sozialgerichten und dem Jobcenter zu unternehmen.
Im konkreten Fall hatte eine Betroffene und ihre Tochter gegen die Totalentziehung von Bürgergeld- Leistungen geklagt."
Bürgergeld: Gericht machte Rundumschlag gegen Sozialgerichte und Jobcenter
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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