Anfrage an die Kommunalverwaltung Plettenberg
Kosten der Inobhutnahmen ab 1980

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In einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 11.09.2024 sollte der Frage der Verhältnismäßigkeit von Inobhutnahmen nachgegangen werden.

Aus gegebenem Anlass wurde die Anfrage an die Kommunalverwaltung Plettenberg gerichtet.
"Leider hat sich die Inobhutnahme von Kindern eine regelrechte Industrie entwickelt, wo aus wirtschaftlichen Interessen entgegen dem Gesetz nicht Hilfe zur Erziehung, sondern Hilfe zur Entziehung geleistet wird.

Mir liegt eine Postzustellungsurkunde der Stadt Plettenberg aus dem Jahr 2018 vor in dem das Jugendamt Plettenberg Unterbringungskosten in Höhe von 5.000,00 € monatlich für eine Zwangsunterbringung bewilligt.

Das entspricht einer Steuerbelastung von 60.000 € pro Jahr für nur eine Person.
2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 - das sind fast 360.000 € für nur eine einzige Person für die keine Erfolgsnachweise erbracht wurden.

Möglicherweise ist hier der der Begriff des Menschenhandels angemessener."
Kosten der Inobhutnahmen ab 1980

Die 4-Wochen-Frist für die Antwort ließ die Kommunalverwaltung Plettenberg verstreichen. Auch mehrere Erinnerungen wurden ignoriert.

Erst die Einschaltung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit brachte Bewegung in die Sache.

In einer Antwort der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) wurde mitgeteilt:

"Ich habe mit dem Jugendamt der Stadt Plettenberg Kontakt aufgenommen. Mir wurde mitgeteilt, dass die Zahlen der Inobhutnahmen und Kosten seit 1980 dort (nicht) mehr vorliegen. Erfolgsbilanzen und die Zahl der verurteilten Straftäter nach Inobhutnahmen durch das Jugendamt Plettenberg nach Jahren liegen gar nicht vor. Vorab kann ich Sie aber auf die öffentlich zugänglichen Zahlen aus den Jahren 2021 und 2022 hinweisen: https://www.plettenberg.de/rathaus/buergerservice/haushalt-und-finanzen. Das Jugendamt teilte außerdem mit, dass jährliche Meldungen an das Statistische Landesamt übermittelt werden.
Dort könnten Sie sogar landesweite Informationen bekommen. Ich habe Ihnen den Link rausgesucht, unter dem Sie viele Informationen erhalten:
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online

Bezüglich Ihres eigentlichen Antrags können Sie diesen nur eingrenzen. Hierzu bitte ich Sie, direkt Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen, am besten telefonisch. Sie können mich auch anrufen, damit ich Ihnen eine Hilfestellung bezüglich Ihrer Anfrage weiterhelfen kann."

Die Landesdatenbank.nrw benennt mehrerere Dateien als "Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche" - Ausgangspunkt meiner Anfrage in ein konkretes Beispiel einer "mehrjährigen Haftstrafe".
Da ist es schon beängstigend, wenn die Verantwortlich nicht wissen, was sie tun.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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