Klimaschutz in den Kommunen
Jetzt wird es ernst: Kommunen in NRW müssen ihr Handeln zwingend einem Klima-Check unterziehen

Alle Kommunen in NRW, so auch die Ruhrgebietsstädte, sind fortan gesetzlich verpflichtet, bei ihren politischen Entscheidungen und Planungsvorhaben sowie beim Verwaltungshandeln sämtliche Auswirkungen des Klimawandels zwingend mit zu berücksichtigen und einem „Klima-Anpassungscheck“ zu unterziehen. So sieht es ein aktueller Gesetzesentwurf vor, der vorige Tage im NRW-Kabinett beschlossen und dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet wurde. Der Opposition im Landtag geht der „halbherzige“ Gesetzentwurf noch nicht weit genug, weil er u. a. die klimaschädliche Ausweitung des Flächenverbrauchs nicht einbezieht.

Treibhausneutral wirtschaften und planen

Damit will sich NRW verpflichten, in allen Bereichen treibhausneutral zu wirtschaften, um bis 2030 des CO²-Ausstoß um 55% zu mindern und bis 2050 komplett treibhausneutral zu werden. Ähnliche Ziele haben EU und der Bund bereits zur Reduzierung des Flächenverbrauchs für den Klima- und Artenschutz vorgegeben, der ebenfalls bis 2030 halbiert und bis 2050 auf Null reduziert werden soll. Mit Letzterem tun sich aber manche Kommunalpolitiker noch schwer, wie z. B. in Haltern die erste Reaktion des CDU-Fraktionsvorsitzenden auf eine aktuelle Studie zum örtlichen Siedungsflächenverbrauch in Haltern offenbart.

Kommunen handeln noch zu wenig nachhaltig

Ohne das intensive Mitwirken aller Kommunen sind aber die weltweit sowie Landes-und bundesweit gesetzten Nachhaltigkeits-Ziele zum überlebensnotwendigen Klimaschutz und Artenschutz nicht erreichbar. Bund und Land müssen deshalb die Einhaltung der Ziele auch in den Kommunen konsequenter regeln und kontrollieren. Das Problembewusstsein ist in vielen Städten noch nicht ausreichend ausgeprägt und das Signal noch nicht überall vor Ort angekommen. Auch beim Thema Verkehrswende geht es in vielen Kommunen nur in Trippelschritten voran.

Mehrere Klagen gegen Deutschland wegen Umwelt-Versäumnissen

Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe die Bundesregierung nun beim OVG Berlin-Brandenburg auf die Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft verklagt. Die bislang vorgesehen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase in den einzelnen Bereichen einzuhalten und es fehlt an einem ehrgeizigen Programm zur Zielerreichung.

Schon im Februar wurde Deutschland von der EU vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wegen Nichteinhaltung der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Auch bei den Naturschutzvorgaben, dem Lärmschutz und der Abwasserbehandlung hapert es in unserem Land. Deutschland hat weder ausreichende Schutzgebiete ausgewiesen (EU-Ziel: 30% der Flächen sollen unter Schutz) noch ausreichende Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Die verlängerte Umsetzungsfrist ist seit mehr als 10 Jahren abgelaufen!

Kommunale Nachhaltigkeitsziele erforderlich

Damit Deutschland seine Ziele erreichen kann, sind landauf, landab die 10.800 Städte und Gemeinden in Deutschland dringend gefordert, ihren örtlichen Beitrag zu leisten, z. B. bei der alternativen Energieversorgung, bei der Baugestaltung sowie vor allem im Rahmen ihrer Verkehrs- und Siedlungsflächenplanung. Hierbei tun sich manche Kommunen noch schwer, von alten Planungs- und Wachstumsvorstellungen in der Siedlungsflächenpolitik Abschied zu nehmen, wie z.B. bei einer gerade angestoßenen Debatte in der Stadt Haltern abzusehen ist. Es bedarf aber klarer Reduktionsziele auch zur Flächenreduzierung statt von der Regional- und Landesplanung großzügigere Flächenausweisungen einzufordern. Es ist noch viel zu tun und zu ändern in Richtung Nachhaltigkeit.

Autor:

Wilhelm Neurohr aus Haltern

Webseite von Wilhelm Neurohr
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