Nach Unfall in Breckerfeld: Der richtige Reifen im Winter!

Wer Winterreifen kauft, sollte jetzt auf das sogenannte "Alpine-Zeichen" achten, ein 3-gezacktes Symbol mit einem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke in der Mitte. Dieses Zeichen ist dann Pflicht für alle Winterreifen, die sei 1. Januar 2018 hergestellt werden. Für die bisher hergestellten Winterreifen (mit dem bisherigen M + S Zeichen) existiert eine Übergangsregelung bis 30. September 2024. Foto: LK / Jürgen Spathmann
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Der Winter ist da- Welcher Reifen muss am Fahrzeug sein?

In Breckerfeld im Ennepe-Ruhr-Kreis ist es am Dienstag, 16. Januar, zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem sich die Fahrerin leicht verletzte. 23-jährige Hagenerin war gegen 19.45 Uhr mit einem Renault Clio auf der L528 in Richtung Hagen. In einer Rechtskurve kam das Fahrzeug auf der winterglatten Fahrbahn ins Schleudern. Es rutschte eine Böschung herunter und kam vor einem Baum zum Stillstand. Die bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass an dem Fahrzeug hinten ein Sommerreifen montiert war. Nun wird ermittelt, ob dies ausschlaggeben für den Unfall war.

Winterreifen von O bis O

Winterreifen von Oktober bis Ostern, dieses Sprichwort kennt jeder Autofahrer. Einen festgeschriebenen Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es laut Gesetzeslage nicht. Es gilt: bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen verboten. Das bedeutet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Auto nur mit Winterreifen gefahren werden. Ab 2018 produzierte Winterreifen müssen dabei das neue Alpine Symbol führen. Die bisher gebräuchliche Kennzeichnung M+S verliert aber bei vor dem Stichtag produzierten Reifen nicht ihre Gültigkeit. Diese "M+S Reifen" dürfen daher noch bis zum 30.
September 2024 verwendet werden. Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass diese noch über ausreichend Profiltiefe verfügen.

Strafe: 60 Euro und 1 Punkt

Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Außerdem wird 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen. Bei zusätzlicher Behinderung droht ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt. Aber nicht nur der Führer muss mit Strafen rechnen, auch der Halter wird bei einem Verstoß in die Pflicht genommen, wenn er die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt. Hier droht eine Geldbuße von 75 Euro und der Eintragung eines Punkts im Fahreignungsregister. Dazu muss gegebenenfalls auch mit Leistungskürzungen der Versicherungen gerechnet werden. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass alle Räder am Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Auch eine Mischbereifung stellt einen Verstoß dar und ist gefährlich, da es sich schlecht auf das Fahrverhalten auswirken kann.

Wer Winterreifen kauft, sollte jetzt auf das sogenannte "Alpine-Zeichen" achten, ein 3-gezacktes Symbol mit einem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke in der Mitte. Dieses Zeichen ist dann Pflicht für alle Winterreifen, die sei 1. Januar 2018 hergestellt werden. Für die bisher hergestellten Winterreifen (mit dem bisherigen M + S Zeichen) existiert eine Übergangsregelung bis 30. September 2024. Foto: LK / Jürgen Spathmann
Bei dem Unfall in Breckerfeld kam ein Fahrzeug bei Winterglätte von der Fahrbahn ab. Die Fahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Der Pkw wurde von einer beauftragten Firma geborgen und abgeschleppt. Foto: Polizei Hagen
Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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